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Mitteilung der Naturschutzbeauftragten

Pattensen.

Der Rat der Stadt Pattensen diskutiert aktuell über Schottergärten, daher nachfolgend ein Beitrag aus Sicht der der Naturschutzbeauftragten Sibylle Maurer-Wohlatz:

Eine Versiegelung von Vorgärten und Gärten ist nach dem Niedersächsischen Baugesetzbuch eindeutig nicht erlaubt. Das wissen jedoch viele Menschen nicht. Gemäß § 9 Absatz 2 der Niedersächsischen Bauordnung müssen nicht überbaute Flächen der Baugrundstücke zwingend Grünflächen sein. Daher rät Maurer-Wohlatz, erst einmal darüber aufzuklären und zu informieren: „Jede Neubürgerin und jeder Neubürger sollte von der Stadt Pattensen erst einmal wichtige Informationen bei der Anmeldung beim Ordnungsamt erhalten, so auch zu diesem Thema. Zudem ist es bei jedem Bauplan (B-Plan) nötig, dies explizit noch einmal mit aufzunehmen. Es macht aus Sinn, alle Eigentümer in bereits bestehenden Neubaugebieten wie in Pattensen Mitte/Nord darüber noch einmal zu informieren."

Allerdings sei es sinnvoll, zugleich auf praktische Lösungen aufmerksam zu machen: Wie kann ein pflegeleichter Vorgarten angelegt werden, ohne die Fläche mit Folie und Steinen zu versiegeln? Vergessen wird meist, dass sich Bereiche, die mit dunklem Kies oder Steinen bedeckt sind, in Zeiten des Klimawandels sehr stark aufheizen. Büsche, Pflanzen und Grün schaffen hingegen Verdunstungskälte und Klimaausgleich. Auch mehr Beratung und Hilfe in Neubau- und Gewerbegebieten zur Schaffung von klimaausgleichenden Gründächern seien angesagt. Die Region Hannover hilft bei der Umsetzung von Dach- und Fassadengrün mit einem groß aufgelegten Förderprogramm.

Auch die Versickerung von Niederschlagswasser ist meistens nicht gegeben, selbst wenn die Folien unter den Steinen wasserdurchlässig sein sollten. Starkregen würde dann über die Straßen abgeführt werden, was ebenso bestehenden Gesetzen widerspricht, die eine Versickerung von Regenwasser auf den nicht bebauten Bereichen eines Grundstücks gebietet.

Gerne berät die Naturschutzbeauftragte Interessierte dazu und hilft mit praktischen Ratschlägen, wie ein ästhetisch ansprechender Vorgarten mit Gehölzen, Blühpflanzen und Kräutern angelegt werden kann, der nicht nur allen gefällt, sondern zugleich ein Ort ist, der den bedrohten Insektenarten wie Wildbienen und Schmetterlingen hilft, Nahrung und Lebensraum zu finden. Beispielsweise können Wildbienen maximal, wenn überhaupt, nur 500 Meter weit fliegen. Wenn sich ein lebloser Vorgarten ohne Blühpflanzen an den nächsten reiht, tragen alle diejenigen zum Artensterben bei. Natur vor der Haustür erleben zu dürfen, war gerade in diesem durch Corona bedingtem daheim bleiben Frühjahr ein wunderbares Erlebnis für viele Menschen nach dem Motto: Warum in die Ferne schweifen, wenn das Schöne doch so nah.