Pattensen. Der Rat hat entschieden: Für die grundhafte Erneuerung der Straße Neuer Weg werden überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 Euro für die Kanalbauarbeiten und 430.000 Euro für die Straßenbauarbeiten bereitgestellt. 31 Ratsmitglieder stimmten über diesen Tagesordnungspunkt ab. 30 waren dafür, ein Ratsmitglied enthielt sich. .
Für die grundhafte Erneuerung der Straße „Neuer Weg“ wurden im Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von 550.000 Euro für die Kanalerneuerung und 800.000 Euro für den Straßenbau eingestellt. Diese Haushaltsmittel reichen grundsätzlich zur Deckung der Gesamtkosten der Baumaßnahme aus. Die Haushaltsmittel stehen als Haushaltsrest jedoch nur noch bis zum 31. Dezember zur Verfügung und können nicht in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden. Aufgrund der im Rat der Stadt Pattensen in 2020 geführten Diskussionen um die Straßenausbaubeiträge und des in diesem Zusammenhang beschlossenen Moratoriums konnte die Baumaßnahme erst im Februar 2021 ausgeschrieben werden. Baubeginn war am 15. Juni. Die Bauarbeiten können nicht bis zum Jahresende abgeschlossen werden, grundsätzlich erst nach Bauende wird die Schlussrechnung zur Prüfung und Auszahlung eingereicht.
Aus diesem Grund müssen überplanmäßige Mittel aus dem Jahr 2021 bereitgestellt werden, da diese zum Jahresanfang 2022 ohne Verzug zur Verfügung gestellt werden können. Ein Neuansatz in 2022 (Nachtragshaushalt) scheidet aus, da diese Mittel nicht am 1. Januar 2022 zur Verfügung stehen werden. Mit einer Genehmigung des derzeit in Vorbereitung befindlichen Nachtraghaushaltes dürfte selbst bei optimistischster Einschätzung nicht vor dem Frühjahr zu rechnen sein. Die Deckung für die überplanmäßigen Mittel wird aus den Mitteln für die Erneuerung der Werner-von-Siemens-Straße aus dem Straßenerhaltungsmanagement bereitgestellt, die aufgrund des aktuell verhängten Strabs-Moratoriums in diesem Jahr nicht mehr benötigt werden. Diese Mittel stehen als Haushaltsrest auch noch im kommenden Haushaltsjahr zur Verfügung.