Pattensen. Nach Überzeugung des Bremer Projektierers und Betreibers von Wind- und Solarenergieanlagen wpd hat die Stadt Pattensen in ihrem Entwurf zum Flächennutzungsplan eine für die Windenergie kaum geeignete Fläche als Vorranggebiet ausgewiesen. Ausgangspunkt hierfür war der Umstand, dass das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Teilbereich Wind in der Region Hannover in einem Klageverfahren 2019 für ungültig erklärt worden ist. .
Windvorrangflächen werden in der Region entsprechend aktuell nicht mehr über das RROP festgelegt, sondern auf kommunaler Ebene in Flächennutzungsplänen ausgewiesen. Auf dieser Basis hat die Stadt Pattensen einen Aufstellungsbeschluss gefasst und festgelegt, dass nur ein Vorranggebiet (VRG) ausgewiesen werden soll. Hierfür wurden harte und weiche Ausschlusskriterien angewendet, wonach vier Flächen übrig blieben. Im Zuge einer ersten Offenlegung wurde dann von diesen vier Flächen nur eine, die größte, als VRG ausgewiesen, die sogenannte Teilfläche B.
Nach Einholung der relevanten Gutachten und Stellungnahmen zu dieser Fläche hat sich gezeigt, dass diese nicht oder zumindest nur zum Teil beplanbar ist. Begründet liegt dies hauptsächlich in Interessen der zivilen Luftfahrt (Drehfunkfeuer Sarstedt in weniger als 10 km Entfernung), Belangen der Bundeswehr (eine Hubschraubertiefflugstrecke beschneidet ca. 50 % der Fläche) und des Artenschutzes (neuere Erkenntnisse weisen auf ein erhöhtes Greifvogelvorkommen und eine Bedeutung als wertvoller Bereich für Brutvögel hin).
Das stellt die Eignung der von der Stadt Pattensen ausgewiesenen Fläche grundlegend in Frage. Das von wpd beplante Areal in der Teilfläche A hingegen war ursprünglich bereits als geeignet im RROP ausgewiesen worden und erweist sich nach wie vor hinsichtlich dieser Kriterien als unkritisch. Dieses hat einen Abstand von elf Kilometer zum Drehfunkfeuer (DVOR), wird nur zu einem kleinen Teil von der Hubschraubertiefflugstrecke beschnitten und hat laut avifaunischem Gutachten („Vogelgutachten“) keine Bedeutung hinsichtlich Greifvogelvorkommen oder als Brutrevier.
Weitere Aspekte, z. B. die Frage nach auftretenden Immissionen, sind zum derzeitigen Stand der Dinge nicht zu beurteilen. Dies kann erst im entsprechenden Genehmigungsverfahren auf Basis bundeseinheitlicher Gesetze und Regelungen erfolgen.
Angesichts der bisherigen Entwicklungen kann sich der Eindruck einstellen, dass die Flächennutzungsplanung der Stadt Pattensen als „Verhinderungsplanung“ intendiert sein könnte. Darauf weist wpd hin. Die Aufstellung eines Flächennutzungsplans muss jedoch stets objektiv erfolgen, die Begründung einer Entscheidung stimmig und nachvollziehbar sein. Gerade Letzteres aber ist nach Meinung von wpd nicht gegeben. Übergehe man wissentlich belastbare Gutachten und/oder Stellungnahmen, so liege ein Abwägungsfehler vor und der Plan sei juristisch nicht haltbar. Dies hat man gerade am Beispiel des RROP der Region Hannover sehen können. Durch eine nicht objektive und Fakten negierende Vorgehensweise würde nicht allein das Verfahren selbst ad absurdum geführt, sondern es würden darüber hinaus auch Steuergelder verschwendet, erklärt wdp.
Mindestens drei Projektplaner haben schriftlich ausführlich zur Eignung der Teilfläche A Stellung genommen. In der auf YouTube abrufbaren 33. Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 19. Juli 2021 werden diese Stellungnahmen jedoch lediglich verkürzt wiedergegeben, moniert wdp. Auch eine angemessene Auseinandersetzung mit den angeführten Inhalten erfolgt nur unzureichend. Von Seiten der Projektplaner wird kritisiert, dass sich die Stadt Pattensen unter Auslassung von Gutachten und Stellungnahmen auf die Teilfläche B festgelegt und andere, nachweislich geeignetere Flächen willkürlich aus dem Konzept gestrichen habe.
Ein Vorgehen, das irritiert, bedenkt man, dass der Bedarf an erneuerbarem Strom von der Bundesregierung erst kürzlich nach oben korrigiert wurde und auch der vor wenigen Wochen beschlossene Windenergieerlass der Landesregierung deutlich höhere Ziele vorsieht. Die Flächennutzungsplanung der Stadt Pattensen berücksichtigt diese deutlich höher angesetzten Zielvorgaben jedenfalls nicht ausreichend. „Gerade in Zeiten, in denen der Klimawandel allgegenwärtig ist und wir alles dafür tun müssen, um die Erderwärmung einzudämmen, ist es völlig unverständlich, wenn der Planungsspielraum für eine sinnvolle und faktisch abgesicherte Planung von Windenergieanlagen unnötig und nicht nachvollziehbar beschnitten wird,“ ergänzt Kirsten Becker als verantwortliche Projektleiterin bei wpd.
Bei wpd hofft man auf Gesprächsbereitschaft seitens der weiteren Beteiligten und dass man über einen konstruktiven Prozess des Austauschs und der Abstimmung zu einem Konsens gelangt, der den anstehenden Aufgaben der Energiewende gerecht wird.