Pattensen. In der heutigen Ratssitzung (16. Dezember) wird der Pattenser Rat über die Neugestaltung der Steinstraße sowie die Neugestaltung des Burgweges im Rahmen des Altstadtsanierungsprogrammes entscheiden. .
Der Ortsrat Pattensen-Mitte ist mit Beschluss vom 17. Juni dem Antrag der CDU und den Freien Wählern gefolgt und hat somit festgestellt, dass die Neugestaltung der Steinstraße nicht nach dem von der Verwaltung im Ortsrat am 8. Dezember 2020 als Information vorgestelltem Vorentwurfsplan ausgeführt werden soll. Kern des Antrags war die Verbreiterung der gemäß Verwaltungsvorschlag geplanten Fahrbahnbreite und Reduzierung der geplanten Gehwegbreiten mit dem Ziel, die derzeit im Straßenraum verfügbaren Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand zu erhalten und dem Fahrzeugverkehr mehr Raum zu bieten. Durch den Verwaltungsvorschlag (durchgehend einheitliche Fahrbahnbreite 6,0 m (Ausnahme: Steinstraße 2), Gehwegbreite beidseitig mindestens 2,5 m) würden einige derzeit genutzte Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand entfallen. Des Weiteren soll die Längenausdehnung der geplanten Fahrbahnverengung in Höhe der Grundstücke Steinstraße 6 und 8 deutlich reduziert werden, ebenfalls mit dem Ziel der Erhaltung von Parkmöglichkeiten. Nach Übertragung des Beschlusses in die Planunterlagen des Verwaltungsvorschlages wird deutlich, dass hiermit der heute bestehende Ausbau der Steinstraße nahezu unverändert verbleibt. Damit entstehen mehrere Konfliktpunkte, wie u.a:
1. Die Reduzierung der geplanten Gehwegbreiten von 2,55 m auf bis zu 1,80 m steht der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006, Stand Dez. 2008 (RASt 06)“ entgegen. Diese Richtlinie ist in Niedersachsen verbindlich eingeführt und strikt einzuhalten. Soweit davon abgewichen wird, müssen nachweislich wichtige Gründe vorliegen
2. Ziel des altstadtsanierungsprogrammes ist die Beseitigung von städtebaulichen Missständen. Als Missstand wird u. a. die zugunsten des KFZ-Verkehrs auf ein Minimum reduzierte Gehwegbreite in Verbindung mit in den Gehweg hineinragende Hauseingangstreppen aufgeführt, die ein Begegnen von Fußgängern erschwert bzw. gefährdet.
3. Gegenüber der Einmündung der Marktstraße sollen weiterhin Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand erhalten bleiben. Beim Einbiegen aus der Marktstraße wird der Verkehr Richtung Talstraße auf die Gegenfahrbahn geführt. Dies führt zu entsprechenden Verkehrsgefährdungen.
4. Vor der Einmündung in die Talstraße soll durchgängiges Parken am Fahrbahnrand ermöglicht werden. Dadurch wird der Verkehr in den Gegenverkehr gedrängt mit der Gefahr von Verkehrsgefährdungen beim Einbiegeverkehr.
5. Sämtliche geplanten Pflanzbeete würden entfallen. Dies widerspricht den aktuellen Kriterien des Förderprogramms.
Die Verwaltung stellt fest, dass die Umsetzung des Beschlusses des Ortsrates Pattensen vom 17. Juni einen Ausbau der Steinstraße weiterhin zu Gunsten des Fahrzeugverkehrs bedeutet. Der bestehende Ausbauquerschnitt würde sich nur geringfügig verändern, eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit für Fußgänger ist nicht gegeben. Dies widerspricht den Grundsätzen des vom Rat beschlossenen Rahmenplans sowie den Kriterien des Förderprogramms, die Förderziele werden nicht erreicht. Dies könnte Konsequenzen in Bezug auf die Förderfähigkeit bis hin zur Rückzahlung von schon erhaltenen Fördergeldern nach sich ziehen.
Grundsätzlich ist die Altstadtgerechte Neugestaltung der Steinstraße, Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Fußgänger und barrierefreie, altstadtgerechte Neugestaltung des Burgweges das Ziel. Die Kostenschätzung ergibt Kosten in Höhe von 1.250.000 Euro für die Steinstraße und 100.000 Euro für den Burgweg, zusammen 1.350.000 Euro zzgl. Nebenleistungen.
Das Thema wird in der Ratssitzung am 16. Dezember (19 Uhr) in Pattensen diskutiert werden.