Ronnenberg / Pattensen.
Die Europäische Kommission (EU) hat Vorgaben gemacht, wie viel Lärm in einer Stadt sein darf, genauer gesagt: die Städte und Gemeinden müssen anhand von Lärmaktionsplänen diesen Lärm feststellen.
Ronnenberg ist durch zwei Hauptverkehrsstraßen, die B217 und die B65, betroffen. Die EU legt einen "Auslösewert" von mehr als 70 Dezibel aktiv als Lärm fest. Davon ist in Ronnenberg niemand betroffen. Lediglich zwischen 60 und 70 Dezibel sind 100 Personen über 24 Stunden betroffen, nachts liegen die Lärmwerte unter 60 Dezibel. Gemeint sind die Wege und Straßen im Seegrasweg (B65), an der Hamelner Straße (B217) und in der Sieben-Trappen-Straße (B65). Als Maßnahmen schlägt die Ronnenberger Verwaltung vor, eine Reduzierung der Geschwindigkeit an der B65 in Empelde auf 70 km/h zu sowie auf der B217 in der Ortsdurchfahrt auf 30 km/h zu prüfen.
Pattensen ist mit der B3 und der B443 betroffen. Auch hier werden die Grenzwerte über 24 Stunden und auch nachts eingehalten. Die Stadtverwaltung schlägt vor, lärmgeminderten Asphalt bei der Sanierung der Straßen aufzutragen sowie die zulässige Geschwindigkeit auf 50 oder 30 km/h zu reduzieren.
In Niedersachsen erstellt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim (GAA) im Auftrag des Landes Niedersachsen die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen und veröffentlicht diese im Internet. Die Kommunen sind für die Erstellung von Lärmaktionsplänen an den Hauptverkehrsstraßen zuständig. Für die Haupteisenbahnstrecken obliegt die Erstellung dem Eisenbahnbundesamt.