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RROP: F-Pläne retten vor "Windkraft-Wildwuchs"

Symbolfoto: Windrad Quelle: pixel 2013

Region.

Erfolgreich haben Barsinghausen, Wennigsen, Springe und Pattensen gegen das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) der Region Hannover geklagt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat dieses für unwirksam erklärt und den Normenkontrollanträgen somit zugestimmt.

Wennigsen: Bürgermeister Christoph Meineke wartet jetzt noch die schriftliche Urteilsverkündung des OVG ab. "Das Gericht hat jetzt das Regionale Raumordnungsprogramm für Windkraft aufgehoben, also haben wir erfolgreich geklagt. Denn wir haben in Frage gestellt, dass die Region alle Abwägungen richtig getroffen hat." Durch diese Entscheidung liegt es nun an der Gemeinde Wennigsen, eine eigene Windkraftplanung aufzuerlegen. "Wir müssen jetzt genau schauen, wo und in welcher Höhe wir in unserer Landschaft Platz für Windkraft haben. Eins steht aber fest, wir haben nicht viele Flächen." Das bedeutet also, dass auch die Fläche in Degersen, die zunächst durch die Klage aus dem RROP herausgenommen wurde, weiterhin in den Diskussionen Platz finden muss. "Wir werden auf jeden Fall über die Fläche reden müssen. Der Rat hat bereits im vergangenen Jahr erste Eckpunkte festgelegt, so zum Beispiel die Begrenzung der Höhe." Diese Festlegung wurde in einem Flächennutzungsplan (F-Plan) festgehalten, dessen Aufstellungsbeschluss im letzten Jahr erfolgte. "Nun werden wir alle weiteren Schritte mit der Planerin und unserem Anwalt erarbeiten, denn wir wollen nicht in die gleichen Fallen tappen wie die Region."

Pattensen: Bürgermeisterin Ramona Schumann war bei der Urteilsverkündung des Oberverwaltungsgerichts persönlich dabei. "Pattensen wurde als eines von vier Musterverfahren vorgestellt. Insgesamt gingen elf Normenkontrollanträge gegen das RROP ein." Der Verwaltung ist aufgefallen, dass es von Seiten der Region zu Abwägungsfehlern gekommen ist. Die Verwaltung arbeitet bereits an einem Flächennutzungsplan (F-Plan), der bereits im laufenden Verfahren ist. "Nicht das komplette RROP ist unwirksam, sondern nur der Teil der Windenergie", betonte Schumann. Nun wartet die Verwaltung auf die schriftliche Urteilsverkündung, um den eigenen F-Plan zu bearbeiten. "So können wir Wildwuchs verhindern. Wir haben im Rahmen unserer Flächennutzungsplanung alternative Flächen ausgewiesen. Nicht weniger Flächen, sondern andere an anderer Stelle, die nach unserer Beurteilung besser realisierbar und weniger widerstandsanfällig sind."

Springe: Bürgermeister Christian Springfeld hat das Klageverfahren entspannt abgewartet. "Eigentlich hätten wir nicht klagen brauchen, wenn wir haben einen bestehenden F-Plan." Dieser wurde zur Sicherheit aufgestellt, als noch nicht klar war, ob das RROP mit den Klagen gefällt wird. Verwaltungsseitig wurde bereits nach alternativen Standorten geschaut. "Es war eine spannende Information, dass das RROP als unwirksam erklärt wurde, aber wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, somit wirft es uns nicht aus der Bahn." Grund für die Klage war jedoch die Initiative der Bürgerinitiative (BI) Gegenwind Lüdersen. "Wie wir erwartet haben, ist das RROP nicht wegen der Flugsicherung oder dem Artenschutz gekippt worden, wie es die Bürgerinitiative erwartet hat. Gekippt ist es, weil die Region die sogenannten harten und weichen Tabuflächen nicht mit eingeplant hat." 2017 wurde der F-Plan aufgestellt und im Laufe der Jahre mit weiteren Details ergänzt. Jetzt soll dieser vom Rat beschlossen werden.

Barsinghausen: Bürgermeister Marc Lahmann war zufrieden, dass die Verwaltung nun selbst die Steuerung der Windparkanlagen übernehmen kann. "Die Bürgerprozesse in Egestorf und Langreder haben gezeigt, es gibt zu viele Kritikpunkte am RROP." Am Mittwoch, 13. März, findet um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung für die Bürger zur Windenergie in Barsinghausen. Bei diesem Erörterungstermin sollen die Bürger beim „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie“ mitwirken, bei dem festgehalten wird, wo künftig Windenergieanlagen im Stadtgebiet errichtet werden dürfen und wo das ausgeschlossen werden soll. "Wir haben uns mit unserer Klage große Chancen ausgerechnet. Unser Planziel mit dem F-Plan ist es, die Windkraft zu steuern. Das bringt uns auch den Vorteil, dass Anträge zum Bau von Windrädern bis zu einem Jahr zurückgestellt werden kann. Bis dahin werden wir mit unserem eigenen Verfahren des „Sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie“ durch sein." Insgesamt wurden vier Flächen ausgesucht, die für Windenergie genutzt werden können. Beim Erörterungstermin und den anschließenden Beteiligungsverfahren soll sich auf eine Fläche konkretisiert werden.