Pattensen/Springe. Anfang Februar wurde im Springer Amtsgericht der Vorwurf einer Vergewaltigung verhandelt. Ein 20-jähriger Mann aus Pattensen soll eine ebenfalls 20-jährige Frau in seiner Wohnung vergewaltigt haben. Es ging um Geld, einen Blackout und schließlich um Mangel von Beweisen. .
Medienberichten nach sagte der Mann bei der Verhandlung aus, dass die Frau regelmäßig zu ihm kam, um nach Geld zu fragen. Als „Gegenleistung“ habe die Frau stets sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen. Nun stand der Vorwurf einer analen Vergewaltigung im Raum, den das Schöffengericht verhandeln sollte.
Der Mann bestritt die Tat. Er erklärte Medieninformationen nach, dass die Frau auch an diesem Abend im August 2020 zu ihm kam und um Geld bat. Sie wollte 50 Euro und befriedigte den Mann mit der Hand. Eine Penetration bestritt der 20-Jährige. Ein DNA-Gutachten ergab, dass Spuren des Mannes an und im Anus der Frau nachgewiesen wurden. Dies konnte der Mann vor Gericht nicht erklären. Er sagte aus, dass die Frau ihm nach der Ejakulation ein Taschentuch gab.
Die Frau, die zum damaligen Zeitpunkt über keinen eigenen Wohnsitz verfügte, konnte sich vor Gericht nicht mehr an die Vorfälle erinnern. In der Wohnung einer Freundin erzählte die 20-Jährige dieser von dem Vorfall und beide gingen zur Polizei. Die Freundin sollte als Zeugin gehört werden, erschien aber nicht vor Gericht.
„Dem Angeklagten konnte eine solche Tat somit nicht nachgewiesen werden, da sich das mögliche Opfer auf einen Blackout berief und den angeklagten Tathergang nicht schildern konnte“, so ein Sprecher des Amtsgerichts Springe. Da der Tathergang nicht zweifelsfrei rekonstruiert werden konnte, sprach das Schöffengericht den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei.