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Schüßler: „Datenschutz-Grundverordnung für Vereine handhabbar machen“

Symbolfoto.

Region .

Mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag haben die Landtagsfraktionen von SPD und CDU auf die wachsende Unsicherheit bei Vereinen in Bezug auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union reagiert. Die Stärkung des Datenschutzes sei im Zeitalter der Digitalisierung richtig und notwendig, dürfe aber nicht auf dem Rücken der mehr als 56.000 Vereine in Niedersachsen stattfinden, die in überwiegender Zahl ehrenamtlich geführt werden. Mit dem Entschließungsantrag wird die Landesdatenschutzbeauftrage unter anderem dazu aufgefordert, die niedersächsischen Vereine besser bei der Umsetzung der DSGVO zu beraten und eine möglichst unkomplizierte Handreichung zu entwickeln.

Außerdem wird gefordert, dass Vereine bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung nicht sofort sanktioniert werden. Stattdessen soll die Landesdatenschutzbeauftragte die betroffenen Vereine umfassend beraten und ertüchtigen, zukünftige Verstöße zu vermeiden. Ähnliches gelte auch für die verpflichtende Ernennung einer oder eines Datenschutzbeauftragten in allen Vereinen. Hier müsse der Bund dringend eine Ausnahmeregelung für ehrenamtlich geführte Vereine auf den Weg bringen, die sie von dieser Verpflichtung befreit.