Region.
Zu den vorliegenden SuedLink-Planungsabschnitten im Bundesfachplanungsverfahren der Vorhaben 3 und 4, die Niedersachsen betreffen, laufen aktuell die Erörterungstermine unter Beteiligung der Öffentlichkeit. „Wir müssen alle Vorsicht walten lassen. Beim Thema Bodenschutz vertritt Tennet die Ansicht, dass es bei Erdverkabelung zu keiner relevanten Bodenerwärmung komme und es keine signifikanten Effekte gebe. Hier stellt sich für uns Landwirte die Frage, ob wir mit der Beweislast allein gelassen werden sollen und etwaige Schäden durch Bodenerwärmung nicht ausgeglichen werden“, stellt Landvolk-Vizepräsident Holger Hennies nach dem Erörterungstermin in Hannover heraus.
Hennies bemängelt zudem das Fehlen eines landwirtschaftlichen Fachbeitrages, der die Auswirkungen der „Stromautobahnen“ auf die landwirtschaftliche Flächennutzung sachgerecht darstellen könnte. „Landwirtschaft und landwirtschaftliche Fläche werden zwar bei dem Vergleich der Korridorvorschläge erwähnt, in der Abwägung misst Tennet ihnen aber bislang keinerlei Gewichtung bei“, bewertet Hennies nach der Anhörung. So wie in Hannover werden am 17. und 18. September in Walsrode-Krelingen die Betroffenen mit ihren Einwendungen von der Bundesnetzagentur angehört und die Vorhabenträger dazu um Stellungnahme gebeten. „Das aktuelle Bundesfachplanungsverfahren ist ähnlich einem Raumordnungsverfahren, es dient zur Korridorfindung. Erst danach erfolgt das Planfeststellungsverfahren, das aber an die getroffenen Festlegungen gebunden ist“, erklärt Hennies.
Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur soll Anfang 2020 feststehen, wo der Trassenkorridor langgeht. „Tennet hingegen lässt die Variante des westlichen Korridors jetzt schon weiter untersuchen“, zeigt der Landvolk-Vizepräsident seine Skepsis. Kritische Themen wie die Auswirkungen der Trassen auf landwirtschaftliche Betriebe, die Wärmeauswirkung und die daraus resultierenden langfristigen Folgen werden von Tennet auf das folgende Planfeststellungsverfahren verlegt. „Das ist eine Vorgehensweise, die man nicht dulden kann. Deshalb sollten alle Einwender den Erörterungstermin wahrnehmen und in der Veranstaltung ein Protokoll beantragen, das sie anschließend für weitere Einwendungen nutzen können“, zeigt Hennies auf.
Beim anschließenden Planfeststellungsverfahren müssen alle Einwendungen wiederholt und auch neue Belange ins Spiel gebracht werden. Landwirte können sich dazu mit ihrem Kreislandvolkverband in Verbindung setzen. „Unsere Mitglieder und Landwirte haben sich im jetzigen Verfahren gut beteiligt. Im Planfeststellungsverfahren sind alle Betroffenen aber dann erneut aufgerufen, ihre Bedenken zahlreich zu äußern und einzubringen – unabhängig, ob man schon vorher aktiv war oder nicht“, ermuntert Hennies.