TIPP DER WOCHE.
Zum 1. April gibt es wieder einige VerĂ€nderungen, die fĂŒr den Alltag eine Rolle spielen. Unser Tipp der Woche stellt zwei Ănderungen vor.
So sind nach dem NiedersĂ€chsischen Gesetz ĂŒber die Wald- und die Landschaftsordnung zum Schutz von freilebenden Tieren wie Rehe, Hasen, Fasanen oder RebhĂŒhner in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli, der so genannten Brut- und Setzzeit des Wildes, im Wald und in der freien Landschaft Hunde an der Leine zu fĂŒhren. Das gilt nicht fĂŒr Hunde, die zur befugten JagdausĂŒbung oder von der Polizei als Diensthunde verwendet werden. VerstöĂe gegen die Anordnung können eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer empfindlichen GeldbuĂe geahndet werden können.
AuĂerdem werden auf vielen Friedhöfen die RasengrĂ€ber ab April wieder gemĂ€ht. Die GrĂ€ber sollten daher bis zum 31. MĂ€rz vorsorglich von Grabschmuck gerĂ€umt werden. Die Dinge, die sich zu diesem Zeitpunkt noch auf den GrĂ€bern befinden, mĂŒssen von den Friedhofsverwaltern hĂ€ufig abgerĂ€umt und entsorgt werden.