Pattensen.
Die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans „Steintoranger“ wurde vom Rat der Stadt Pattensen einstimmig verlängert. Bis zum 21. Mai 2018 dauert die Sperrung an. Dies bedeutet, dass das Gebiet im Straßendreieck „Göttinger Straße“, „Jeinser Straße“ und „Braunschweiger Straße“, auch bekannt als das „Scheunenviertel“ nicht verändert werden darf, um die Planungen aus dem Bebauungsplan nicht zu erschweren.
Bereits am 21. April 2014 wurde diese Veränderungssperre erstmals für zwei Jahre aufgestellt. Es folgte eine Verlängerung der Sperre im Mai 2016 für ein weiteres Jahr bis Mai 2017. Die beschlossene Sperre bleibt nun bis Mai 2018 bestehen.