Pattensen. Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Dienstag, den 22. Juni, zwei Klageverfahren gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung einschließlich der wasserhaushaltsrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Lager- und LKW-Parkplatzes mit einer Fläche von insgesamt 8.500 Quadratmeter zur Erweiterung ihres Betriebsgrundstückes. .
Dieses liegt auf der von der Leine und der Mühlenleine umflossenen Leineinsel im vorläufig festgesetzten Überschwemmungsgebiet südöstlich der Domäne Calenberg, einer denkmalgeschützten ehemaligen Hofstelle aus dem 17. Jahrhundert in Schulenburg. Die Beigeladene produziert an dem Standort Stabilisationsfasern, die im Straßenbau Verwendung finden. Die Kammer war mit den Verfahren in der Vergangenheit bereits in vorläufigen Rechtsschutzverfahren befasst.
Der Kläger zu 1.) ist ein nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannter Verein, dessen Aufgabenbereich sich insbesondere auf den Schutz und die Pflege der Natur sowie der Eigenart des Landschaftsbildes erstreckt. Die Klägerin zu 2.) ist Eigentümerin der Hofstelle Domäne Calenberg, die heute zu Wohnzwecken und zur Pferdehaltung genutzt wird.
Die Beklagte erteilte im April 2019 der Beigeladenen die angegriffenen Genehmigungen mit einer zeitlichen Nutzungsbeschränkung auf 6 Uhr bis 15 Uhr sowie mit Nebenbestimmungen zur Einhaltung von Immissionsrichtwerten und zur Umsetzung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen. Letztere beanstandete das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im gerichtlichen Eilrechtsschutz als unzureichend. Die Beklagte passte die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen anschließend an. Im Übrigen blieben die Eilanträge der Kläger ohne Erfolg. Über ihre Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht noch nicht entschieden.
Im hiesigen Klageverfahren machen die Kläger geltend, dass der örtliche Bebauungsplan unwirksam sei, die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen weiterhin unzureichend blieben, die Belange des Hochwasserschutzes nicht ausreichend beachtet worden seien, unzulässige Lärmimmissionen zu erwarten seien, das Landschaftsbild verunstaltet werde und der denkmalschutzrechtliche Ensembleschutz der Genehmigung entgegenstehe.
Verhandlungsbeginn ist am 22. Juni um 10.30 Uhr vor Ort: Calenberger Mühle 1, Pattensen (Schulenburg). Az. 4 A 2385/21