Pattensen. In Kürze werden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Kommunalwahl am 12. September und etwa zwei Wochen später für die Bundestagswahl am 26. September verschickt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang: Es handelt sich nicht um eine Verwechselung oder doppelte Zusendung der gleichen Karten, sondern jede Karte ist für eine Wahl erforderlich. .
Die Stadt Pattensen weist darauf hin, dass diese Karten sich sehr ähnlich sehen. Beide sind in der gleichen Farbe gedruckt. Darauf hat die Stadt Pattensen allerdings keinen Einfluss.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die richtige Karte für die richtige Wahl mit ins Wahllokal oder zur Briefwahlstelle genommen wird. Weiterhin ist bei der Wahlbenachrichtigungskarte für die Kommunalwahl zu beachten, dass diese im Wahllokal wieder ausgehändigt wird, da es möglich ist, dass es zu einer Stichwahl des Regionspräsidenten kommen kann. Diese würde zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September stattfinden. Dafür ist die Wahlbenachrichtigungskarte für die Kommunalwahl erneut mitzubringen.
Sollte aus irgendeinem Grund eine Wahlbenachrichtigungskarte nicht mehr vorliegen, ist dies unproblematisch und kein Wahlhindernis. Man kann in diesem Fall auch ein Ausweisdokument mit Lichtbild mitbringen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) und dies zur Identifizierung vorlegen. Wenn man in dem entsprechenden Wahlbezirk im Wählerverzeichnis aufgenommen ist, kann man problemlos wählen.