Jeinsen.
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am kommenden Dienstag über einen von den Klägern geltend gemachten Erstattungsanspruch für Gewässerunterhaltungsmaßnahmen.
Die Kläger sind Eigentümer einer Ufermauer an der Gestorfer Beeke in Jeinsen. Sie verlangen, die Kosten für die Sanierung der Ufermauer (im Bereich ihres Grundstücks) vom beklagten Leineverband ersetzt zu bekommen. Sie vertreten die Auffassung, dass der Leineverband als Gewässerunterhaltspflichtiger der Gestorfer Beeke für die Neuerrichtung der Ufermauer, die nach vorheriger Rissbildung infolge von Regenfällen in das Wasser gerutscht war, verantwortlich gewesen sei und ihnen deshalb die von ihnen aufgewandten Kosten ersetzen müsse. Der Leineverband ist der Ansicht, die Kläger seien als Eigentümer der Ufermauer selbst für die Instandhaltung verantwortlich. Die Sanierung sei keine Maßnahme der Gewässerunterhaltung gewesen, sondern habe eine Anlage an beziehungsweise im Gewässer betroffen, für deren Erhaltung der Eigentümer zuständig sei.
Die öffentliche Sitzung am 17. November 2020 beginnt um 16 Uhr in Saal 04 des Fachgerichtszentrums, Az.: 4 A 12829/17.