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Nach tödlichem Unfall - Überholverbot auf Kirchdorfer Rehr wird eingerichtet

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Kirchdorf. Anlässlich des jüngst geschehenen tödlichen Unfalls vom 25. Februar auf der Straße Kirchdorfer Rehr bei Barsinghausen hat die Unfallkommission, bestehend aus Vertretern der Polizeiinspektion Garbsen, dem Polizeikommissariat Barsinghausen und der Barsinghäuser Stadtverwaltung, bei einem Ortstermin beschlossen, diesen Bereich, zusätzlich zu der bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 Stundenkilometern mit Verkehrszeichen für ein Überholverbot zu beschildern. Das Überholen ist in diesem Streckenabschnitt ohnehin gemäß der Straßenverkehrsordnung auf Grund der örtlichen Gegebenheiten unzulässig.

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Der auf einer Länge von 500 Metern zu beschildernde Abschnitt ist aufgrund einer Kuppe nicht einsichtig und mit einer gezogenen Kurve versehen. Daher weisen die Verkehrszeichen nur ergänzend auf das gesetzlich bereits bestehende Verbot hin. Künftig sollen damit die Verkehrsteilnehmenden bei einer defensiven Fahrweise unterstützt und riskante Überholmanöver vermieden werden. Die Verkehrszeichen werden ab dem 30. März in beide Richtungen vom Kirchdorfer Kreisel auf einer Länge von 500 Metern eingerichtet.

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