Barsinghausen.
Der Finanzausschuss der Stadt Barsinghausen trifft sich heute, 3. Juni, um 18 Uhr in der Aula der Goetheschule. Neben der aktuellen Finanzsituation der Stadt, wird es um diverse Jahresabschlüsse gehen.
Unter anderem wird der Jahresabschluss der Stromnetzgesellschaft Barsinghausen vorgetragen. Diese hat das Geschäftsjahr 2019 bei einer Bilanzsumme von rund 16.018.000 Euro (Vorjahr circa 16.312.000 Euro) mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 536.364,20 EUR (Vorjahr 649.016,24 EUR) abgeschlossen. Wie bisher soll und kann der Jahresüberschuss entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Bestimmung an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Auf die Stadt entfallen daher rund 270.000 Euro. Der Jahresabschluss 2019 ist von der WIKA, Revision und Wirtschaft Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover geprüft und am 22. April mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Anhand eines SPD-Antrages wird darüber diskutiert werden, die von der Stadt Barsinghausen gehaltenen Kommanditanteile an der Netzgesellschaft Barsinghausen und der Stromnetzgesellschaft Barsinghausen an die Stadtwerke Barsinghausen zu übertragen. Die Übertragung bezieht sich auf jeweils 51 Prozent der Kommanditanteile an den vorgenannten Gesellschaften. Die Übertragung soll mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar vorgenommen werden.
Der bisherige Geschäftsführer der Stadtentwicklungsgesellschaft Barsinghausen, Alexander Wollny, ist zum 30. April aus dem Dienst der Stadt Barsinghausen ausgeschieden. Er wird daher in Kürze auch aus der Geschäftsführung der SGB ausscheiden. Laut Verwaltung ist es sinnvoll, dass die Gesellschaft neben Bürgermeister Marc Lahmann einen weiteren Geschäftsführer beschäftigt. Der Aufsichtsrat beabsichtigt daher, den Ersten Stadtrat Thomas Wolf, als weiteren Geschäftsführer zu bestellen. Da zwischen den dienstlichen Obliegenheiten des Ersten Stadtrats (derzeit ZB zuständiger Dezernent für das Gebäudewirtschaftsamt) vielfältige Berührungspunkte bestehen, ist es im Interesse der Stadt ihn als weiteren Geschäftsführer zu bestellen. Daneben wird damit die dauernde Handlungsfähigkeit der Gesellschaft gesichert. Die Berufung von Thomas Wolf entspricht damit auch der Vorgabe des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), dass sich die Kommunen einen angemessenen Einfluss auf die wirtschaftlichen Unternehmen an denen sie beteiligt sind, zu sichern haben.