Region / Hannover.
Das Amtsgericht Hannover verhandelt am 10. Januar um 12 Uhr in Saal 2292 wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum bis zum 4. Juli 2017 als Angehöriger der Bundeswehr in einem Spind im Bereich der Raumschießanlage der Schule für Feldjäger und Staabsdienst der Bundeswehr in Hannover circa 3.000 Munitionsteile verschiedener Art unter Umgehung der Dienstvorschriften aufbewahrt zu haben. Ursprünglich war zudem ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt. Aufgrund der Erkenntnisse in einem Parallelverfahren handelt sich bei der Munition jedoch um solche, die nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterfällt. Aus diesem Grund wurde das Verfahren nicht wie angeklagt beim Schöffengericht, sondern beim Strafrichter eröffnet.
Aktenzeichen: 204 Ds 126/18