Hemmingen.
Da Brigitta Schönke im Schiedsamtsbezirk Hemmingen aus persönlichen Gründen nicht für eine weitere Amtsperiode als gewählte stellvertretende Schiedsperson zur Verfügung steht, wird während der Ratssitzung am Donnerstag über ihre Nachfolge abgestimmt.
Auf die Ausschreibung haben sich zwei Personen beworben, beide erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das 30. Lebensjahr vollendet haben und sollen ihren Wohnsitz in der Stadt Hemmingen haben. Das Amt einer Schiedsperson kann nicht übernehmen, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Fachliche Voraussetzungen sind an das Amt nicht gestellt, da das nötige Fachwissen durch entsprechende Schulungen der Schiedsamtsvereinigung vermittelt wird. Vielmehr ist eine Reihe von persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Schiedsamtes wünschenswert. Hierzu zählen insbesondere empathische Fähigkeiten, Wahrung der Neutralität, Kenntnisse und Geschick in der Gesprächsführung, Genauigkeit, Freude an Verwaltungstätigkeiten und ein gesunder Menschenverstand.