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Die bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle eingerichtete Zentralstelle Terrorismusbekämpfung hat in dem Verfahren gegen den 21-jährigen Hildesheimer, der am Freitag der vergangenen Woche in einem anonymen Internet-Chat einen Anschlag mit mehreren Toten angekündigt hat, die Ermittlungen an sich gezogen.
Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen hat sich der Beschuldigte, der aufgrund einer richterlichen Anordnung nach dem Niedersächsischen Polizeigesetz am Samstag in Gewahrsam genommen wurde, seit Längerem mit der Idee beschäftigt, einen Anschlag zu begehen, bei dem er zahlreiche Menschen töten wollte, um weltweite mediale Aufmerksamkeit zu erregen. In dem Internet-Chat erwähnte der Beschuldigte den rechtsextremistischen Attentäter von Christchurch in Neuseeland, der bei Angriffen auf Moscheen im März 2019 insgesamt 51 Menschen erschossen hatte und kündigte zudem an, er wolle ähnlich handeln. Sein Ziel sei es, Muslime zu töten. Die bisherigen Untersuchungen seiner elektronischen Datenträger, die von der Polizei beschlagnahmt wurden, ergaben auch Dateien mit rechtsradikalen Inhalten.
In der Wohnung des Beschuldigten sind zudem Waffen aufgefunden worden, die zur Umsetzung der Anschlagspläne angeschafft worden sein dürften.
Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg heute einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) und des Verdachts der Terrorismusfinanzierung (durch die Anschaffung der zur mutmaßlichen Tatausführung bestimmten Waffen, § 89c StGB) erlassen. Das Gericht in Lüneburg ist als Beschwerdekammer angerufen worden, nachdem die Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht in Hildesheim den Antrag zunächst abgelehnt hatte.
Der Beschuldigte wird nunmehr aus dem polizeilichen Langzeitgewahrsam in die Untersuchungshaft überführt und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.