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Seit 8. Juli steht den Kundinnen und Kunden, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, eine Online-Identifikationsmöglichkeit zur Verfügung. Bei Nutzung entfällt die Pflicht zur persönlichen Nachholung der Identitätsprüfung.
Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen und Leistungen ausgezahlt zu bekommen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden. Aktuell betrifft dies 12.000 Kundinnen und Kunden.
Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) daher befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen. Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, haben ein Schreiben mit einem QR-Code bekommen. Über 2.400 Kundinnen und Kunden aus Hannover haben es inzwischen genutzt.
„Dieses Verfahren erleichtert uns und den Kundinnen und Kunden den Umgang in der Corona-Zeit und es würde mich freuen, wenn viele diese Möglichkeit nutzen. Die Rückmeldungen der Kundinnen und Kunden sind bisher sehr positiv“, erklärt David Rönisch, Geschäftsführer operativ in der Agentur für Arbeit Hannover
Schutz der persönlichen Daten garantiert
Das Verfahren ermöglicht es Kundinnen und Kunden, ohne persönliches Erscheinen in der Dienststelle, ihre Identifizierung nachzuholen. Das spart Zeit und Wege. Der Schutz der Gesundheit und der personenbezogenen Daten hat dabei höchste Priorität. In Kooperation mit unserem Partnerunternehmen nect (www.nect.com) garantieren wir eine sichere Verarbeitung der Personendaten.
Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Wer nicht teilnehmen möchte oder die technischen Voraussetzungen nicht hat, erhält zu einem späteren Zeitpunkt eine Einladung, um sich auf herkömmlichem Weg persönlich in der Agentur für Arbeit zu identifizieren.
Prozess der Online-Identifizierung
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.
Bei der Agentur für Arbeit können viele andere Anliegen auch online erledigt werden. Von der Arbeitsuchendmeldung bis hin zur Beantragung von Arbeitslosengeld. Alles im kostenlosen eServices: https://www.arbeitsagentur.de/eservices