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Ausbildungsplätze in Barsinghausen sichern

Barsinghausen.

Kleine und mittlere Unternehmen können ab sofort eine Förderung aus dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen. „Viele Betriebe stehen angesichts der Folge der Corona-Pandemie vor der Frage, ob sie Nachwuchskräfte einstellen sollen. Vor diesem Hintergrund ist das jetzt aufgelegte Programm eine wichtige Hilfe für die betreffenden Unternehmen“, sagt Barsinghausens Wirtschaftsförderer Dr. Thomas Müller.

Es sei wichtig, dass die Firmen auch weiterhin in die Ausbildung investieren können, um sich zukunftsorientiert aufstellen zu können, so der Experte weiter. Ansprechpartner ist die jeweils zuständige Arbeitsagentur. Gefördert werden Ausbildungen in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen, in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/oder dem Altenpflegegesetz, in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind. „Mithilfe des Programms soll nicht nur der Wegfall von Ausbildungsstellen verhindert werden, ein weiteres Ziel ist es, Kurzarbeit für die Nachwuchskräfte zu verhindern, damit sie bestmögliche Lernbedingungen haben“, beschreibt der Wirtschaftsförderer die Ansätze dieses Konzeptes. Um dies zu erreichen, können Unternehmen unterschiedliche Prämien beantragen. Darüber hinaus werde es den Jugendlichen und jungen Erwachsenen erleichtert, bei der Insolvenz des Ausbildungsunternehmens einen neuen Lehrbetrieb zu finden und von diesem übernommen zu werden, ergänzt Dr. Thomas Müller. Die neuen Arbeitgeber bekommen in diesen Fällen eine spezielle Prämie aus dem Programm „Ausbildungsplätze sichern“. Zusätzlich zum Antrag müssen interessierte Unternehmen auch eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf beim Arbeitsamt vorlegen. Solche Erklärungen werden unter anderem von der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer ausgestellt. Darüber hinaus weist der Barsinghäuser Wirtschaftsförderer darauf hin, dass die Formulare der Arbeitsagentur zwingend verwendet werden müssen. „Ein formloser Antrag reicht nicht aus“, stellt er klar. Zu finden sind die Anträge auf den Seiten der Agentur für Arbeit ebenso wie die Hinweise zu den jeweiligen Voraussetzungen, die den einzelnen Förderzielen hinterlegt sind.