Region Hannover. Mit dem Inkrafttreten der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Bundesebene gilt ab Sonnabend, 24. April, in der Region Hannover wieder eine Ausgangsbeschränkung. Das ergibt sich unmittelbar aus dem IfSG und den Inzidenzwerten des Robert-Koch-Instituts (RKI) für die Region Hannover. .
Die Region Hannover hat am 23. April in einer Allgemeinverfügung die Feststellung getroffen, dass die Sieben-Tages-Inzidenz seit mindestens drei Tagen über dem Schwellenwert von 100 liegt. Diese Allgemeinverfügung ist am heutigen Freitag, 23. April, veröffentlicht worden. Sie tritt am Sonnabend, 24. April, 6 Uhr morgens in Kraft.
Die Ausgangsbeschränkung gilt jeweils von 22 bis 5 Uhr. Aus dem IfSG ergibt sich auch, dass eine Ausgangsbeschränkung außer Kraft tritt, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Das Infektionsschutzgesetz eröffnet zudem jetzt die Möglichkeit, in Geschäften nach Terminvereinbarung einzukaufen, solange der Inzidenzwert unter 150 liegt. Dafür gelten folgende Vorschriften:
· Pro Kunde müssen 40 Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.
· Die Terminbuchung umfasst einen fest begrenzten Zeitraum.
· Kunden müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
· Betreiber eines Geschäfts müssen die Kontaktdaten und den Aufenthaltszeitraum der Kunden erfassen.
Diese Regelung gilt, sofern die Corona-Verordnung des Land Niedersachsen keine schärferen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorsieht. Eine Änderung der derzeit geltenden Corona-Verordnung wurde vom Land Niedersachsen angekündigt.
Der Inzidenzwert des RKI für die Region Hannover beträgt am 23. April 141,6 und liegt damit unter 150.