Barsinghausen. In der vereinfachten Flurbereinigung Lathwehren soll in diesem Jahr der Flurbereinigungsplan vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang soll die Gemeindegrenze zwischen Barsinghausen und Seelze angepasst werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Bewirtschaftung von großen zusammenhängenden Flächen ist eine Änderung der Gemeindegrenze notwendig, da diese in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar ist. Die Grenze soll im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden..
Gemäß § 58 Absatz 2 FlurbG bedarf die Änderung der Gemeindegrenze der Zustimmung der beteiligten Gebietskörperschaften. Der Rat der Stadt Barsinghausen und der Stadt Seelze müssten folglich der Gemeindegrenzänderung zustimmen, damit sie durchgeführt werden kann. Bei vorliegender Zustimmung der Gemeinden würde die Zugangsfläche für die Stadt Barsinghausen, Gemarkung Ostermunzel, 3,4580 Hektar und für die Stadt Seelze, Gemarkung Lathwehren, 2,1638 ha betragen. Es würde sich daraus eine Flächendifferenz von 1,2942 ha für die Gemeinde Barsinghausen ergeben. Eine Ausgleichszahlung der Stadt Barsinghausen an die Stadt Seelze für den Flächenzugewinn ist nicht vorgesehen.
Der Barsinghäuser Bauausschuss am Dienstagabend (8. Februar) stimmte bereits für die vorgestellte Vorlage.