Holtensen/Wennigsen/Region.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts führt am Mittwoch, den 19. Juni, ab 13 Uhr eine mündliche Verhandlung mit Ortsbesichtigung in Holtensen, Gemeinde Wennigsen, durch. Der Inhaber eines Malerbetriebes in der Bredenbecker Straße wehrt sich mit einer Klage und einem Eilantrag gegen ein Halteverbot in unmittelbarer Nähe seines Betriebes.
Das Halteverbot in Fahrtrichtung Bredenbeck hat die Region Hannover als Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Der Kläger macht jetzt geltend, dass seit der Aufstellung der Verkehrszeichen insbesondere seine Mitarbeiter nicht mehr in der Bredenbecker Straße in unmittelbarer Nähe zu seinem Betriebsgrundstück auf der Fahrbahn parken könnten.
Die Region Hannover hält die Anordnung des Haltverbots hingegen wegen der Verschwenkung der Fahrbahn in diesem Bereich im Interesse der Verkehrssicherheit für unerlässlich.
Auch der Ortsrat Holtensen hatte sich in der Vergangenheit für ein Parkverbot an der schwer einsehbaren Bredenbecker Straße eingesetzt.
Sofern die Verhandlung nicht in Holtensen abgeschlossen werden kann, wird morgen um 15.30 Uhr im Sitzungssaal 4 des Fachgerichtszentrums in Hannover weiterverhandelt.