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Couragierte Zeugen halten 22-Jährigen auf

Standardbild.

Region / Davenstedt.

Dank des couragierten Eingreifens von zwei 17 und 50 Jahre alten Zeugen haben Polizeibeamte am ersten Weihnachtstagabend, gegen 22.50 Uhr, einen 22 Jahre alten Mann in Gewahrsam genommen. Er steht im Verdacht, mehrere Sachbeschädigungen an der Hildeboldstraße begangen zu haben. Zudem hat er die beiden Zeugen geschlagen und erheblichen Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet.

Die Polizei wurde alarmiert, da Zeugen einen Mann meldeten, der mutwillig gegen geparkte Autos trat. Beim Eintreffen der Polizisten konnten die Beamten den 22 Jahre alten Tatverdächtigen - er wurde zu diesem Zeitpunkt von zwei 17 und 50 Jahre alten Zeugen am Boden fixiert - in Gewahrsam nehmen. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der 22-Jährige in Begleitung eines bislang unbekannten Mannes zu Fuß an der Hildeboldstraße unterwegs war. Hier beschädigte das Duo durch einen Tritt die Außenjalousie eines Wohngebäudes sowie die Außenspiegel an zwei geparkten Fahrzeugen (Ford Transit und Mercedes). Zudem traten sie offenbar seitlich gegen einen Renault und verursachten dadurch Kratzer und Beschädigungen am Schloss. Als der 50-Jährige versuchte, gegen das Duo vorzugehen, wurden er von den beiden Männern mit Fäusten ins Gesicht geschlagen. Gegen den 17-jährigen Zeugen setzte sich anschließend der 22-jährige Tatverdächtige zur Wehr, versetzte ihm Faustschläge ins Gesicht und fügte ihm eine Handverletzung zu, die später in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Als die alarmierten Polizisten den am Boden liegenden Mann in Gewahrsam nahmen, leistete er auch gegen die Beamten erheblichen Widerstand und versuchte immer wieder nach ihnen zu treten und sich gegen die Maßnahmen zu wehren. Nachdem der stark alkoholisierte 22-Jährige - ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,66 Promille - zur Dienststelle gebracht wurde, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wird jetzt wegen mehrfacher Sachbeschädigung, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Er musste zur Ausnüchterung bis zum nächsten Morgen in einer Gewahrsamszelle bleiben und wurde anschließend entlassen.