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Das macht ein sicheres Kinderfahrrad aus

Region.

Mit Anbrechen des neuen Schuljahres steht zahlreichen Schülern in Deutschland ein weiterer Schritt in Richtung Eigenständigkeit bevor: Das eigene Fahrrad eröffnet ihnen nach der Radverkehrserziehung die Welt des Straßenverkehrs. Aber auch die noch jüngeren Radler sind jetzt wieder vermehrt unterwegs. Doch was macht eigentlich ein sicheres Kinderfahrrad aus? Und womit können sich junge Radler schützen?

Darauf sollten Eltern beim Kauf achten

Eine gute Anlaufstelle für den Fahrradkauf ist der Fachhandel. Im Internet bestellte Fahrräder kommen in der Regel vormontiert in einem großen Paket an. Die Kunden müssen dann unter anderem Pedale, Vorderrad und Lenker montieren sowie die Sattelhöhe selbst einstellen.

Bei einem prüfenden Blick auf das anvisierte Zweirad lässt sich schon viel über die Tauglichkeit für die jüngsten Fahrer herausfinden. Hat das Rad einen komplett geschlossenen Kettenkasten, damit Kinder sich nicht die Finger in den Ketten einklemmen können? Gibt es scharfe Kanten und Ecken? Sind die Griffe nicht vom Lenker zu lösen und haben sie verdickte Enden als Prallschutz? Sind mögliche Berührungspunkte bei Stürzen gepolstert? Erleichtert ein tiefer Einstieg das schnelle Auf- und Absteigen? Sind die Bremsen leichtgängig, gut für kleine Kinderhände zu erreichen und gleichzeitig nicht zu stramm eingestellt?

Wenn es um die Größe des Rades geht, stellt die Prämisse "Das Kind wächst ja noch hinein" ein Sicherheitsrisiko dar: Kinder müssen, wenn sie mit ausgestreckten Beinen auf dem Fahrrad sitzen, mindestens mit den Fußballen den Boden berühren können, sonst haben sie nicht ausreichend Stabilität. Kinder haben ein kleineres Sichtfeld als Erwachsene und müssen daher für einen guten Überblick eine möglichst aufrechte Sitzposition einnehmen können.

Gerade bei Fahrrädern für kleine Fahranfänger gilt: Auf dekorative Elemente wie Körbe, Kuscheltiersitze oder Wimpel sollte man verzichten, weil sie die Kinder ablenken können. Die Experten raten bei den Kleinsten auch von Stützrädern ab, weil sie nur eine trügerische Sicherheit bieten. Viele Kinder sind vorher mit Laufrädern unterwegs und können dann relativ schnell auf ein Fahrrad umsteigen. Bei größeren Rädern ist in der Regel eine Federung überflüssig. Sie bringt im Stadtverkehr nicht viel und erhöht das Gewicht des Rades.

Welches Zubehör ist sinnvoll?

Je kleiner ein Verkehrsteilnehmer ist, desto schlechter wird er von anderen gesehen. Mehr Sicherheit wird bei jungen Radfahrern also durch mehr Sichtbarkeit erreicht. Neben Reflektoren und Beleuchtung können beispielsweise Wimpel an den Gepäckträger angebracht werden. Durch das Tragen heller Kleidung kann auch das Kind selbst mehr auffallen. Am Tag erhöhen fluoreszierende Beschichtungen von Kleidungsstücken die Sichtbarkeit, nachts helfen Reflektorstreifen, zum Beispiel auf dem Schulrucksack oder einer Warnweste. Zudem gehen immer mehr Hersteller dazu über, Kinderfahrradhelme mit Leuchten zu versehen, die zusätzlich für Sichtbarkeit sorgen. Eine Helmpflicht besteht in Deutschland für Kinder nicht. Im Notfall retten Helme mit der richtigen Passform aber Leben. An dieser Stelle sollten sich die Eltern in der Pflicht sehen: Tragen sie selbst einen Helm, sind sie Vorbild für ihre Kinder.

Und das sagt die StVZO

Kinderfahrräder müssen dieselben Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie alle anderen Fahrräder erfüllen, um als verkehrssicher zu gelten und auf öffentlichen Straßen zugelassen zu sein. Sie benötigen eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen, vorne eine weiße und hinten eine rote Leuchte sowie Reflektoren vorne und hinten, an den Pedalen sowie an den Speichen.

Fahrräder, die eine niedrigere maximale Sattelhöhe als 435 Millimeter haben, gelten als Spielzeug und dürfen nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden. Nur auf dem Gehweg ist das Fahren dieser Räder erlaubt. Kinder unter acht Jahren dürfen nur auf Gehwegen oder baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen fahren, unabhängig davon, ob sie ein für den Straßenverkehr zugelassenes Fahrrad fahren. Ihre Eltern dürfen sie dabei auf dem Bürgersteig fahrend begleiten.

Zwischen acht und zehn Jahren dürfen Kinder sich aussuchen, ob sie den Gehweg oder die Straße nutzen, solange ihr Fahrrad StVZO-tauglich ist. Ab zehn Jahren ist das Fahren auf der Straße dann Pflicht. In diesem Alter haben Schüler bereits die praktische Radfahrausbildung in der Schule absolviert, in der sie wichtige Verkehrsregeln und das angemessene Verhalten in Gefahrensituationen gelernt haben. Wichtig ist dennoch, dass die Kinder bei Fahrten auf der Straße begleitet werden und nicht ausschließlich der Schulunterricht Basis der Verkehrserziehung ist.

Neuer Trend: extra leichte Zweiräder für Kinder

Häufig wiegen Kinderfahrräder im Verhältnis zur Größe ihrer Fahrer unverhältnismäßig viel. Dieses Problem haben einige Anbieter erkannt und werben nun mit extrem leichten Rädern für die Kleinsten. Sie nutzen dabei dünnere oder leichtere Materialien für den Rahmen. Wenn die Fahrräder mit der entsprechenden DIN-Norm oder dem Zeichen für Geprüfte Sicherheit versehen sind, sind sie ausreichend auf ihre Festigkeit geprüft. Allerdings verzichten die Hersteller häufig auf in der StVZO vorgeschriebene Elemente wie Beleuchtung oder Reflektoren und Zubehör wie Schutzbleche oder Gepäckträger, die den Komfort der Fahrer erhöhen und dann nachträglich an das Rad angebaut werden müssen. Was das Gewicht von Kinderfahrrädern angeht, gilt die Faustregel: Das Kind sollte sein Fahrrad selbst hochheben können.