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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellt bei 31 Städten formelle Anträge zum Verbot beziehungsweise zur Beschränkung der Silvester-Böllerei als wichtige Einzelmaßnahme für die Luftreinhaltung. Die formellen Anträge richten sich an die Städte, in denen die DUH Rechtsverfahren zur "Sauberen Luft" führt und deren innerstädtische Luft mit einer Feinstaubbelastung von mindestens 20 µg/m3 belastet ist.
Diesen Grenzwert hat bereits vor Jahren die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Der EU-Umweltkommissar Vella hat erst vor wenigen Monaten angekündigt, die derzeit viel zu hohen EU-Grenzwerte für Feinstaub entsprechend der WHO-Empfehlung abzusenken. Die DUH beantragt von den betroffenen Städten eine Anpassung der Luftreinhaltepläne, beziehungsweise kommunale Entscheidungen zur Sylvester-Böllerei.
Innerhalb weniger Stunden setzen die Feuerwerksböller zum Jahreswechsel circa 5.000 Tonnen besonders giftigen Feinstaubs frei. Der aus Feuerwerkskörpern stammende Feinstaub ist besonders hoch mit giftigen Stoffen belastet, sodass seine negativen gesundheitlichen Auswirkungen deutlich höher sind als bei den sonstigen Feinstaubquellen. Die Menge des in diesen wenigen Stunden um den Jahreswechsel freigesetzten Feinstaubs entspricht etwa 16 Prozent der jährlich im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge.
Feinstaub (PM10) ist ein Luftschadstoff, der insbesondere gesundheitlich vorbelasteten Menschen mit Asthma oder anderen Atemwegserkrankungen sowie Schwangeren und Kindern schaden kann. Da es keine Unbedenklichkeitsgrenze für Feinstaub gibt, also jeder Anstieg der Konzentration in der Atemluft zu erhöhter gesundheitlicher Belastung führt, muss diese möglichst weitgehend reduziert werden. Die WHO hat daher einen Jahresmittelwert von 20 µg/m3 (Hannover 22 µg PM10/m3) festgelegt und fordert die Herabsetzung der derzeit 35 erlaubten Überschreitungstage auf 3 Tage.
Neben den gesundheitlichen Belastungen, schweren Verletzungen und Todesfällen führt die Silvester-Böllerei außerdem zu riesigen Abfallbergen, tausenden Feuerwehreinsätzen, erheblicher Brandgefahr und Risiken für Natur und Tierwelt. In nahezu allen Industrienationen ist die private Böllerei in Städten verboten. In Paris dürfen Feuerwerkskörper weder verkauft noch abgefeuert werden. In Dänemark und Slowenien sind Verkauf, Besitz und Verwendung von Knallkörpern generell verboten. Auch in Neuseeland oder Südafrika ist die private Silvester-Böllerei in den Innenstädten generell verboten. In Deutschland existieren nur wenige und zum Teil zaghafte Beschränkungen, oft nach verheerenden Bränden in der historischen Altstadt wie in Konstanz oder schweren Ausschreitungen wie in Hannover. Nachdem 2017 zwei Kinder durch Böller verletzt wurden, galt Silvester 2018 ein Böllerverbot in der Innenstadt von Hannover.