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Ehemaliges Klinikgebäude in Springe wird keine Unterkunft

Archivbild.

Springe. Mitte März hatten sich die Region Hannover und das Klinikum Region Hannover (KRH) mit Beschluss der Regionsversammlung darauf verständigt, das ehemalige Krankenhaus in Springe als Notunterkunft für Geflüchtete herrichten zu lassen. Angesetzt waren Investitionskosten im sechsstelligen Bereich. In den vergangenen Wochen hat die Region sämtliche Möglichkeiten der Nutzung des ehemaligen Klinikgebäudes als kurzfristige Notunterkunft beziehungsweise längerfristige Gemeinschaftsunterkunft prüfen lassen. Jetzt steht das Ergebnis fest: Das ehemalige Klinikgebäude wird keine Unterkunft für geflüchtete Menschen. .

„Wir haben uns intensiv damit auseinandergesetzt, ob und wie das ehemalige Klinikgebäude als zumutbarer Wohnraum für die geflüchteten Familien aus der Ukraine hergerichtet werden kann. Wir wissen jetzt, dass diese Menschen nicht nur kurzfristigen, sondern vielmehr längerfristigen Wohnraum brauchen. Dafür eignet sich das ehemalige Krankenhaus nicht“, erklärt Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. „Um das Gebäude so umzubauen und einzurichten, dass die Menschen hier gerne und gut leben, wären sowohl Kosten als auch Aufwand enorm und mit rund 1,2 Millionen Euro allein für die Instandsetzung deutlich höher als ursprünglich angenommen. Und selbst dann wäre die Gemeinschaftsunterkunft keine attraktive Wohnalternative im Vergleich zu anderen Unterkünften“, so Hanke.

Ausschlaggebend für die Entscheidung, die die Region gemeinsam mit der Stadt Springe und dem KRH als Eigentümer des ehemaligen Krankenhauses getroffen hat, sind die mittlerweile erwarteten Gesamtinvestitionskosten von rund 1,2 Millionen Euro infolge der aktuellen Baupreissteigerungen und steigende Rückbaukosten. Ebenso würden die monatlichen Nutzungskosten den ursprünglich veranschlagten Wert deutlich übersteigen.

Außerdem haben sich die Rahmenbedingungen für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine geändert: Ab Juni wechseln ukrainische Geflüchtete in die Zuständigkeit der Jobcenter und erhalten von dort die Grundsicherung für Unterkunft und Lebensunterhalt. „Der Rechtskreiswechsel soll die Menschen dabei unterstützen, anzukommen und perspektivisch Arbeit zu finden. Das bedeutet aber auch, dass die Mietkosten für diese Menschen erschwinglich sein müssen. Das wäre bei einer Unterkunft im ehemaligen Krankenhaus einfach nicht realisierbar“, fasst Hanke zusammen.