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Ergebnis des Auswahlverfahrens

Ronnenberg.

Die zum 01.11.2020 vakant werdende Stelle der Ersten Stadträtin/ des Ersten Stadtrates der Stadt Ronnenberg war vom 01.11.2012 bis 31.10.2020 mit den Aufgaben der Fachbereichsleitung 2 Bildung, Jugend und Soziales verbunden und sollte auch für die folgende Wahlperiode für diesen Fachbereich verantwortlich sein.

Das unter Begleitung einer externen Beratungsfirma durchgeführte und zwischenzeitlich abgeschlossene Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle der Ersten Stadträtin/ des Ersten Stadtrat hat bei 16 ausschließlich externen Bewerbern, von denen 9 die Voraussetzungen erfüllten und eingeladen wurden und 5 Bewerber davon erschienen, zu keinem überzeugenden Ergebnis geführt. Daher soll die Wahlbeamtenstelle nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Ronnenberg nicht wieder besetzt werden.

Am Auswahlverfahren zur Ersten Stadträtin/ zum Ersten Stadtrat haben Bürgermeisterin Stephanie Harms, zwei Berater einer externen Beratungsfirma, jeweils ein Vertreter der Fraktionen, ein Mitglied des Personalrats, die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Teamleitung des Teams Personal und eine weitere Mitarbeiterin aus dem Team Personal teilgenommen.

Bürgermeisterin Harms schlägt daher den Mitgliedern des Rates vor, die Hauptsatzung der Stadt Ronnenberg dergestalt anzupassen, dass § 6 der Hauptsatzung der Stadt Ronnenberg ersatzlos gestrichen wird (Streichung des § 6 Beamtinnen/Beamte auf Zeit:
Außer der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister wird die allgemeine Vertreterin/ der allgemeine Vertreter als Erste Stadträtin/ Erster Stadtrat in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.)

Des Weiteren schlägt Bürgermeisterin Harms den Mitgliedern des Rates vor, die Stellenausschreibung der Fachbereichsleitung 2 Bildung, Jugend und Soziales für einen Laufbahnbeamten oder einen tariflich Beschäftigten auf Grundlage eines Anforderungsprofils extern auszuschreiben. Diese Ausschreibung soll ebenfalls mit Begleitung einer externen Beratungsfirma (NSI Consult Beratungs- und Servicegesellschaft mbH) durchgeführt werden.