Springe/ Region.
Im Herbst 2017 hat ein damals 7-jähriger Junge mit seiner Mutter das Wisentgehege in Springe besucht. Obwohl der Junge wusste, dass er den Zaun des Fischottergeheges nicht berühren sollte, war die Verlockung wohl zu groß. Einer der wieselflinken Fischotter biss ihn in den Ringfinger. Es folgte eine langwierige ärztliche Behandlung mit mehreren Impfungen. Die Mutter des Kindes hatte für den Jungen vor dem Amtsgericht Springe 5.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Als ihr wegen des "erheblichen Eigenverschuldens" des Jungen nur 500 Euro zugesprochen wurden, legte sie Berufung beim Landgericht Hannover ein.
Daraufhin legten die Landesforsten als Betreiber des Wisentgeheges ebenfalls Berufung ein, um die Entscheidung zu ihren Gunsten zu ändern. Gestern verhandelte nun das Landgericht Hannover den Fischotterbiss und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts Hannover. Das Amtsgericht hatte bei seiner Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass der Halter eines Tieres im rRegelfall für Schäden hafte, die es hervorruft und auch damit rechnen müsse, "dass Kinder vor lauter Begeisterung Ermahnungen der Eltern sowie Warnhinweise auf Schildern wieder vergessen und nicht durchgängig beachten".
Beide Parteien haben ihre Berufungen zurückgezogen. Das Urteil des Amtsgerichtes Springe ist damit rechtskräftig.