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Am Donnerstag um 9 Uhr, Saal H1 wird die 6. Kleine Strafkammer über die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 14. Mai verhandeln. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten infolge eines grob regelwidrigen Fouls in einem Fußballspiel der 4. Kreisklasse wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.
Nach den Feststellungen des Urteils fand am 25. November 2018 in Hannover-Badenstedt ein Fußballspiel der 4. Kreisklasse statt, an dem der Angeklagte als Spieler des SC Elite II und der Geschädigte als Spieler des FC Can Mozaik II teilnahmen. In der 80. Spielminute soll der Angeklagte dem Geschädigten auf Höhe der Mittellinie seitlich versetzt von hinten in die Beine gegrätscht haben. Hierbei soll er den Geschädigten mit gestrecktem Bein und ausgestreckter Sohle mittig am Unterschenkel seines Standbeins getroffen haben. Der Ball soll zu diesem Zeitpunkt bereits weit entfernt und nicht mehr erreichbar gewesen sein. Der Geschädigte soll einen Durchbruch des linken Waden- und Schienbeines erlitten haben und nach stationärer Behandlung im Krankenhaus etwa acht Wochen lang arbeitsunfähig gewesen sein.
Im Verfahren vor dem Amtsgericht hat der Angeklagte bestritten, dass er das Foulspiel mit Absicht begangen hätte; er sei schlicht zu spät gekommen. Das Amtsgericht hat seine Feststellungen auf diverse Zeugenaussagen gestützt und ist davon ausgegangen, dass der Angeklagte eine Verletzung des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen habe. Ein solches Foulspiel sei nicht mehr von der durch die Teilnahme an einem üblicherweise körperbetonten Fußballspiel erteilten Einwilligung gedeckt.