Region.
Die Weimarer Verfassung, deren Inkrafttreten sich in diesem Jahr zum 100. Mal jährt, war die Gründungsurkunde der demokratischen Republik in Deutschland. Sie führte erstmals die Verfassungsprinzipien der Republik, der Demokratie, der Rechts- und Sozialstaatlichkeit in das deutsche Verfassungsrecht ein. Damit bildete sie das Gegenmodell zur Reichsverfassung von 1871. Auf Einladung der Gedenkstätte Ahlem referiert Christoph Gusy am Donnerstag, 28. Februar, um 19 Uhr im Haus der Region, Hildesheimer Straße 18, in Hannover, über die Entstehung dieser Gründungsurkunde. Die Verfassung der Weimarer Republik war die demokratische Alternative zur vergangenen Monarchie und zu den Anläufen einer Räterepublik. Dabei waren die Startbedingungen überaus ungünstig: Kriegsniederlage, Währungskrise, Bürgerkrieg, Widerstände von links und rechts, Mehrheitsverlust der Weimarer Koalition 1920. Die Verfassung war Ergebnis intensiver Beratungen und wies zukunftsweisende Elemente auf – auch im Vergleich zu ausländischen Konstitutionen dieser Zeit. Sie war besser als ihr Ruf: Ihre viel beklagten Mängel waren weniger Folgen ihrer Entstehung oder ihres Textes, sondern eher der bewussten Umgehung von Staatsorganen oder Interpreten. Sie war eine gute Verfassung in schlechter Zeit. Gusy studierte von 1973 bis 1977 Rechtswissenschaften an der Universität Bochum. 1983 habilitierte er an der Fern-Universität Hagen zum Thema „Richterliches Prüfungsrecht. Eine verfassungsgeschichtliche Untersuchung“. Er lehrt an der Universität Bielefeld Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte. Seine Arbeitsschwerpunkte sind die neuere Verfassungs-geschichte, das Verfassungsrecht, die Grundrechte, das Polizei- und Sicherheitsrecht sowie das Informations- und Datenschutzrecht.