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Die Niedersächsischen Oberbürgermeister fordern Land und Kassen auf, die Kommunen, die freiwillig Hebammenzentralen einrichten, entsprechend finanziell zu unterstützen. „Kommunale Hebammenzentralen sind eine gute Unterstützung für Familien und Hebammen und hilfreich bei der Koordinierung von Eltern und Geburtshelferinnen. Allerdings ist es nicht Aufgabe der Kommunen, diese zu finanzieren“, erklärt der Vorsitzende der Oberbürgermeisterkonferenz des Niedersächsischen Städtetages, Klaus Mohrs (Stadt Wolfsburg).
„Niedersachsen muss umgehend einen Weg finden, den landesweiten Bedarf an Hebammen zu decken und die in naher Zukunft durch Eintritt in den Ruhestand fehlenden Hebammen durch eine bedarfsgerechte Erhöhung der Ausbildungskapazitäten zu ersetzen“, so Mohrs weiter. „Hierfür muss umgehend ein Niedersachsenplan für den Umstieg der bisherigen Ausbildung auf das künftige duale Studium vorgelegt werden, auch wenn das entsprechende Bundesgesetz noch nicht in Kraft ist. Wir können es uns nicht leisten, bis Ende des Jahres mit den für Niedersachsen so wichtigen Entscheidungen zu warten“, führt Mohrs aus. „Gegebenenfalls muss der letzte Ausbildungsjahrgang der bisherigen Ausbildung zusätzlich im Sommer 2021 mit einem weiteren Ausbildungsjahrgang starten. Durch die unterschiedliche Dauer von bisheriger Ausbildung und künftigem dualen Studium droht sonst eine noch höhere Lücke aufgrund fehlender Absolventen für das Jahr 2024“, sagt Mohrs abschließend.
Zum Hintergrund: Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/55/EU fordert, bis zum Jahr 2020 die Ergänzung der Ausbildungsinhalte bei Hebammen um wissenschaftliche Inhalte. Nach dem Referentenentwurf des Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung des Bundes soll die Ausbildung von Hebammen entsprechend der EU-Richtlinie neu geordnet werden. Als Ausbildungsform soll ein duales Studium eingeführt werden, das ein wissenschaftliches Studium mit einer berufspraktischen Ausbildung verbindet. Aufgrund der Umstellung von bisheriger Ausbildung auf ein duales Studium droht für Niedersachsen, dass im Jahr 2024 keine fertigen Absolventen auf den Arbeitsmarkt kommen.
Derzeit wird landesweit über Kommunale Hebammenzentralen beraten. Darunter versteht man freiwillig, von der Kommune eingerichtete und finanzierte Anlaufstellen für Eltern und Geburtshelferinnen. Aufgabe einer Hebammenzentrale ist es, zum einen als Ansprechpartner für werdende Mütter auf der Suche nach einer Geburtshelferin zu fungieren, auf der anderen Seite aber auch die Hebammen vor Ort zu beraten. Solch eine Koordinierungsstelle löst nicht das Grundproblem, vereinfacht aber die Suche. Die Hebammenzentralen werden derzeit von den Kommunen auf freiwilliger Basis finanziert.