Hannover/Barsinghausen. Am 17. April 2018 wurde in Barsinghausen die 55-jährige Veronika B., auch Anka genannt, tot aufgefunden. Eine Passantin fand beim Spazieren mit ihrem Hund die leblose Frau an der Marienstraße im Bereich der Ladestraße. Nur zwei Monate später, am 17. Juni 2018, wurde die 16-jährige Anna Lena tot aufgefunden. Passanten hatten die 16-Jährige an der Straße Langenäcker gefunden. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist sich nun sicher – der bereits wegen Totschlags an der 16-Jährigen verurteilte Ronald C. hat damals beide Frauen erschlagen..
Nach langen Ermittlungen musste sich dann Ende 2018 Ronald C. (heute 30) wegen Totschlags an der 16-jährigen Anna Lena aus Barsinghausen vor dem Landgericht verantworten. Laut Anklage soll der damals 24-Jährige das junge Mädchen nachts am Bahnhof in Barsinghausen getroffen und sie dann zunächst auf ihrem Heimweg begleitet haben. Er soll sie dann ohne erkennbaren Anlass niedergeschlagen und schließlich durch Tritte und Schläge mit einem Ast getötet haben. Am 5. Dezember 2018 wurde C. dann wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt. Seitdem sitzt Ronald C. in einer niedersächsischen Haftanstalt.
Konnte ihm der Totschlag an der 16-Jährigen nachgewiesen werden, war es bei der Tötung von Veronika B. schwieriger. „Schon damals haben wir Spuren an der Leiche gefunden und Ronald C. des Totschlags an der 55-Jährigen für schuldig gehalten“, erklärt Kathrin Söfker, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover auf Nachfrage, „Jedoch handelte es sich bei den DNA-Spuren um Mischspuren und er bestritt die Tat, was eine Anklage schwierig machte.“ Dies soll sich laut Staatsanwaltschaft nun geändert haben.
Die Mischspuren (DNA-Spuren von mehreren Personen) konnten mit neuer Technik noch einmal überprüft werden und nun mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Ronald C. zugeordnet werden. Außerdem seien starke Parallelen beim Tathergang bei Anna Lena und Veronika B. auszumachen. Beide sind durch massive Gewalteinwirkung gestorben. Die Staatsanwaltschaft wirft C. vor, auch Veronika B. zufällig getroffen zu haben und sie dann brutal erschlagen zu haben – genau wie dann später Anna Lena. „Die neuen Grundlagen und die Parallelen in beiden Fällen, die an fast gleichem Ort auf fast gleiche Weise passierten, haben uns nun dazu bewogen, dass es beweiskräftig genug für eine Anklage ist“, so Söfker. Die Staatsanwaltschaft wirft C. erneut Totschlag vor.
Ronald C. bestreitet die Tat weiterhin. Das Schwurgericht in Hannover muss die Anklage noch zulassen, bevor es zu einem Prozess kommen kann. Sollte Ronald C. auch für diesen Totschlag verurteilt werden, könnte es zu einer neuen Gesamtfreiheitsstrafe kommen.