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Himmelfahrt: Einhaltung der Kontaktbeschränkungen

Foto: Pixabay

Region.

Corona ist noch nicht vorbei. Daher muss auch an Himmelfahrt und natürlich auch bei gutem Wetter die aktuellen Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.

Das gilt vor allem für den Mindestabstand von 1,5 m und die Bildung von Gruppen. Picknick und Grillen sind in freier Natur weiterhin nicht erlaubt. Wanderungen mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind zulässig. Aber Gruppenbildungen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten nicht. Jeder sollte sich daher so verhalten, dass weder eine Gefährdung für sich, oder andere besteht.

Die Gesundheitsbehörden und auch die Polizei werden an diesen Tagen genauer hinschauen müssen. Bei Verstößen gegen die bestehenden Corona-Regeln drohen empfindliche Bußgelder. So kann ein Verstoß gegen das Abstandsgebot mit bis zu 150 Euro Bußgeld oder die Bildung von Gruppen mit Bußgeld bis zu 400 Euro pro Person geahndet werden.

Die Bürgermeister der Städte bitten die Bürger daher darum: „Halten Sie sich an die Regeln und feiern Sie Himmelfahrt fröhlich, aber vorsichtig und mit Abstand. So bleiben Sie und wir alle gesund“.