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Höhere Geldbußen bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung

Region.

 

Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hält, muss künftig mit deutlich höheren Bußgeldern als bislang rechnen. Der entsprechend aktualisierte Bußgeldkatalog ist heute in Kraft getreten.

Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Niedersachsen, ebenso wie in weiten Teilen des Bundesgebiets, wieder an. Diese besorgniserregende Entwicklung kann nur gestoppt werden, wenn sich die gesamte Gesellschaft an die notwendigen Auflagen hält. Nach wie vor bittet die Landesregierung alle Niedersächsinnen und Niedersachsen um Einhaltung der Abstands-, Hygiene- und Mund/Nasen/Schutzregeln. Nur so können eine Rücknahme von Lockerungen verhindert und die Ressourcen des Gesundheitssystems geschont werden. Die allermeisten Menschen halten sich an die Regeln, dafür herzlichen Dank! In den vergangenen Wochen haben Ordnungskräfte und Polizeibedienstete intensive Informations- und Aufklärungsarbeit geleitest. Es kommt aber immer mal wieder zum Fehlverhalten Einzelner, das zu Neuinfektionen und Corona-Ausbrüchen führen kann. Diese Verstöße gegen die Corona-Verordnung gilt es zu ahnden. Der neue Bußgeldkatalog bietet den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig ̶ hilfsweise die Polizei.

Hier der neue Bußgeldkatalog :

Verstoß

Bußgeld

Fehlende Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen sie vorgeschrieben ist

100 bis 150 Euro pro Person

Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen oder des Abstandsgebotes

100 bis 400 Euro pro Person

Zusammenkunft oder Ansammlung von mehr als 10 Personen oder zwei Hausständen im öffentlichen Bereich

150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person

Hochzeitsfeiern, standesamtlichen Trauungen, Jubiläen, Taufen etc. mit mehr als 50 Personen

300 bis 3.000 Euro für die Veranlasserin/ den Veranlasser

Besuche von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen

150 bis 400 Euro für jede Besucherin/ jeden Besucher

Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Quarantänepflicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses nach Einreise aus einem Risikogebiet

500 bis 3.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person

Fehlende Kontaktaufnahme zur

zuständigen Behörde nach der Einreise

150 bis 2.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person

Besuch von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen vor dem Ablauf des 31.10.2020

150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person

Durchführung von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen, vor dem Ablauf des 31.10.2020

3.000 bis 20.000 Euro für die Veranstalterin/ den Veranstalter

Die genaue Höhe des Bußgeldes liegt im Ermessen der jeweiligen Ordnungskräfte.