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„Hundebiss in Hemmingen“ – Jetzt spricht die Polizei

Hemmingen.

Am 30. Juli berichteten wir über einen „Hundebiss in Hemmingen“. In der Meldung schilderte die Polizei die Geschehnisse des Einsatzes und erklärte das der Grund unklar sei, warum der Hund zubiss.

Daraufhin meldete der Vater des Jungen sich und bat darum eine Stellungnahme von ihm zu veröffentlichen. Darin legte der Vater seine Eindrücke der Situation dar und widersprach den Äußerungen der Polizei. Darüber hinaus warf er den Polizisten unter anderem vor die Gehhilfe einer gehbehinderten Frau weggetreten zu haben.

Nun hat sich die Polizei Ronnenberg zu den Vorwürfen des Vaters geäußert.    

Gegen den Hundehalter läuft ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, daher kann die Polizei nur eingeschränkt Stellung nehmen. Nicht die Polizei hat den Hund beschlagnahmt, dies kann nur das Veterinäramt. Die Polizei hat die Anordnung des Veterinäramtes vollstreckt. Was nun mit dem Hund geschieht liegt nicht bei der Polizei, sondern allein bei dem verantwortlichen Veterinäramt. Dieses hat/wird Kontakt zu dem Hundehalter aufnehmen.

Die Polizei widerspricht dem Vorwurf, der gehbehinderten Frau die Gehhilfe weggetreten zuhaben.