Springe.
Eine für Anlieger und Passanten recht unsaubere Angelegenheit ist die starke Verschmutzung der Gehwege beziehungsweise der Fußgängerzone, Anlagen, Parkanlagen und der Spielplätze durch Hundekot.
Zuletzt wurden in Springe vermehrt starke Verunreinigungen festgestellt, die sich über den gesamten Springer Ortsteil erstrecken und auf Hundekot zurückzuführen sind. Da diese Umstände deutliches Konfliktpotential mit sich bringen, ist es seitens der Hundehalter wichtig, dass sie sich um ein gutes Miteinander bemühen. Somit sind die Hinterlassenschaften der Tiere unverzüglich zu entfernen oder aber darauf zu achten, dass die Tiere ihren Freilauf in der Feldmark machen. Einige Anlieger sind bei der Stadtverwaltung vorstellig geworden und haben dort um Abhilfe der für sie untragbaren Situation gebeten. Der Fachdienst Ordnung und Verkehr der Stadt Springe weist darauf hin, dass Tierhalter verpflichtet sind, Gehwege, Anlagen und Plätze zu säubern, sollte ihr Tier einen solchen verunreinigen. Um die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß entsorgen zu können, bieten Zoofachgeschäfte geeignete Hundekotbeutel an. Die Wegereinigungspflicht der Anlieger wird hierdurch nicht berührt. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass Haustiere so gehalten werden müssen, dass niemand gefährdet wird. Zudem ist darauf zu achten, dass die Tiere nicht die nachbarschaftliche Ruhe stören. Werden dem Ordnungsamt Verstöße bekannt, dann erfolgt ein belehrendes Schreiben. Zeigen sich jene Tierhalter dann noch immer nicht einsichtig, wird vom Ordnungsamt ein Bußgeldverfahren eingeleitet.