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Das Amtsgericht Hannover hat den einstimmigen Beschluss des Vorstands von Hannover 96 bestätigt, keine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen (Aktenzeichen VR 2030). Der Antrag von drei Vereinsmitgliedern für eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit dem Ziel, drei der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder abzuwählen und eine Neuwahl für die dann möglicherweise vakanten Aufsichtsratsposten durchzuführen, wurde vom Amtsgericht „aus mangelndem Rechtsschutzbedürfnis“ abgelehnt. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Gericht folgt damit der Entscheidung des Vorstands und der einbezogenen 17 Abteilungsleiter von 96, die auf der Grundlage einer umfangreichen, rechtlichen Expertise getroffen wurde. Ein unabhängiges Rechtsgutachten war zu dem Schluss gekommen, dass die Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung „nicht statthaft“ ist. Gegen die Entscheidung des Vorstands hatten die drei Vereinsmitglieder und Vertreter der Interessengemeinschaft (IG) Pro Verein 1896 geklagt – diese Klage wurde jetzt zurückgewiesen. Als einen von mehreren Gründen hatte der 96-Vorstand angeführt, dass die nächste ordentliche Mitgliederversammlung für den Samstag, 23. März, bereits fest terminiert ist und ein Tagesordnungspunkt ohnehin die Neuwahl des Aufsichtsrats sein wird. Das Amtsgericht bestätigt in seiner Beschlussbegründung diese Sichtweise. Der Antrag sei „abzulehnen, da die jährliche Mitgliederversammlung kurz bevorsteht und der Vorstand gegenüber dem Gericht glaubhaft versichert, dass er die von der Minderheit genannte Angelegenheit mit auf die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung am 23. März gesetzt hat“, heißt es in der Begründung des Amtsgerichts. Außerdem, so das Amtsgericht, fehle „die Benennung der Ursache, die Anlass zur Berufung der Versammlung gibt und zur vorzeitigen Abwahl von Aufsichtsratsmitgliedern führen soll." Auch das deckt sich mit der Auffassung des 96-Vorstands, da die drei Aufsichtsratsmitglieder Veronika von Lintel, Michael Beck und Valentin Schmidt, die auf der begehrten Mitgliederversammlung abberufen werden sollten, bereits vorher erklärt haben, dass sie für den nächsten Aufsichtsrat nicht mehr kandidieren werden und es somit keinen Grund gäbe, die ordentliche Mitgliederversammlung nicht abzuwarten.
Das Ergebnis des Amtsgerichts lautet: „Aus vorgenannten Gründen muss ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Ermächtigung zur Einberufung einer vorzeitigen Mitgliederversammlung in diesem Falle verneint werden. Der Antrag war daher abzulehnen.“ Bereits in der Vergangenheit hatten einzelne Vereinsmitglieder, Vertreter der IG Pro Verein und Aufsichtsratsmitglied Ralf Nestler mit mehreren Klagen durch zwei Instanzen gegen den Vereinsvorstand keinen Erfolg gehabt. In diesen Fällen entschieden die Gerichte gegen die jeweiligen Antragsteller und bestätigten die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen von Hannover 96.