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Seit drei Wochen in der Vorbereitung, nun Start der Umsetzung: Ab Montag, 22. Juni 2020, sind die Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder geöffnet und können allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Mit Inkrafttreten der überarbeiteten „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ wird geregelt, dass an allen Kindertageseinrichtungen ein eingeschränkter Betrieb stattfinden kann. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Soweit genehmigte Plätze nicht belegt sind, ist die Neuaufnahme von Kindern zulässig. In den Kindertageseinrichtungen sollen Kinder während des eingeschränkten Betriebs in den Gruppen betreut werden, in die sie vor der Zeit der Ausbreitung des Corona-Virus aufgenommen wurden.
„Wir setzen einen klaren Rahmen, um viel mehr Kindern Kontakte zu ihren Kita-Freundinnen und -freunden und den Eltern Berufstätigkeit zu ermöglichen. Das ist eine lang geplante und sehr notwendige Maßnahme im Angesicht stabil niedriger Infektionszahlen in Niedersachsen. Die intensiven Absprachen mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Trägerverbänden über den eingeschränkten Betrieb, die wir seit Ende Mai zahlreich geführt haben, stimmen mich optimistisch, dass sich die Betreuungslage ab Montag nochmals spürbar verbessert“, erklärt Kultusminister Grant Hendrik Tonne.
Offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von zeitgleich in einer Kindertageseinrichtung betriebenen Gruppen sind nach wie vor aus Gründen des Infektionsschutzes nicht zulässig. Zudem gilt: Jeder Gruppe werden von vornherein bestimmte Räumlichkeiten zugeordnet; die Nutzung einer gruppenübergreifend vorgehaltenen Räumlichkeit, wie zum Beispiel eines Bewegungsraums, oder des Außengeländes der Einrichtung durch verschiedene Gruppen ist möglich, wenn die Räumlichkeit oder das Außengelände zeitgleich immer nur durch eine Gruppe genutzt wird.
In allen Kindertageseinrichtungen ist der „Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung“ gültig. Dieser Plan ist überarbeitet worden mit Blick auf den eingeschränkten Betrieb und liegt den örtlichen Trägern, den Kommunalen Spitzenverbänden sowie den Trägerverbänden seit vergangenem Freitag vor. Zudem sind Leitlinien an die Einrichtungsleitungen gegangen mit vielen praktischen Hinweisen, wie der Betrieb erfolgreich hochgefahren werden kann.
Um möglichen Personalengpässen zu begegnen, können Träger einer Kindertageseinrichtung in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe im Falle nicht ausreichend verfügbarer Fach- und Betreuungskräfte einmalig je Gruppe anstelle einer Fachkraft eine andere geeignete Person mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betrauen, soweit mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft in der Gruppe zeitgleich tätig ist.
Kultusminister Tonne: „Das sind Einschränkungen in der Qualität, die aber notwendig sind vor dem Hintergrund, dass es auf der einen Seite zu schnellen Entlastungen der Eltern kommen muss bei der Betreuung und andererseits Risikogruppen ausfallen und der Gesundheitsschutz zu gewährleisten ist. Die Einschränkungen dürfen und sollen nur für den jetzigen Übergangszeitraum gelten. Das Ziel aller an der frühkindlichen Bildung Beteiligten muss sein, dass jedes Kind wieder in seine Kita kann.“
Mit dem eingeschränkten Betrieb endet die Notbetreuung zum 22. Juni 2020.