Wennigsen.
Für die Verbesserung der IT-Infrastruktur sowie der IT-Ausstattung an Schulen werden der Gemeinde Wennigsen für die in ihrer Trägerschaft befindlichen Schulen Gelder in einer Gesamthöhe von 597.336 Euro zur Verfügung gestellt. Jede der drei Schulen hat einen Sockelbetrag, der fest für sie verwandt werden muss, in Höhe von 30.000,00 Euro. Die restlichen Gelder können im eigenen Ermessen und im Rahmen der notwendigen Maßnahmen durch den Schulträger verteilt werden.
Alle Fördermittel müssen maßnahmenbezogen und auch schulbezogen seitens der Gemeinde Wennigsen über ein Förderportal bei der Landesschulbehörde eingereicht werden. Sämtliche Ausgaben müssen zunächst durch die Gemeinde Wennigsen beglichen werden und können im Nachhinein im Zuge eines Förderantrages mit Verwendungsnachweis erstattet werden. Im Jahr 2019 wurde bereits der erste Förderantrag gestellt. Hier wurde die WLAN-Ausleuchtung für die Grundschule Wennigsen sowie die Sophie-Scholl-Gesamtschule vorgenommen. Aufgrund der baulichen Veränderungen wurde hier die Grundschule Bredenbeck nicht mit ausgeleuchtet, da dieses im Zuge der Sanierung erfolgen soll. Im Jahr 2020 ist geplant, die Infrastruktur der WLAN-Ausstattung in der Grundschule Wennigsen sowie in der Sophie-Scholl-Gesamtschule herzustellen. Die hier entstehenden Kosten für die WLAN-Herrichtung in der Grundschule Bredenbeck können ebenfalls im Zuge der Baumaßnahme als Förderantrag bei der Landesschulbehörde eingereicht und abgerechnet werden. Dies soll im Zuge der Sanierungsarbeiten erfolgen. Seitens der Gemeinde Wennigsen ist geplant, jährlich eine Großmaßnahme im Zuge des Digitalpaktes bei der Landesschulbehörde einzureichen und abzurechnen. Soweit es die baulichen und personellen Ressourcen erlauben, ist geplant, im Jahr 2021 im Rahmen des Digitalpaktes die ersten fest verbundenen digitalen Endgeräte (digitale Tafeln etc.) anzuschaffen. Im Rahmen des Digitalpaktes ist es seitens der Schulen Pflicht, ihre Medienentwicklungspläne vorzulegen, die die entsprechende Notwendigkeit der Infrastruktur sowie der IT-Ausstattung darlegen, um die entsprechende Förderberechtigung zu erhalten. Im Nachgang zu der Fördermaßnahme des Digitalpaktes werden ergänzende Mittel seitens der Gemeinde Wennigsen für die noch fehlende Ausstattung bzw. Ersatzausstattung sowie personelle Ressourcen notwendig sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Die aktuellen Ausgaben belaufen sich auf rund 10.000 Euro für das WLAN-Ausleuchten in der Grundschule Wennigsen und in der Sophie-Scholl-Gesamtschule und nach den derzeitigen Schätzungen werden sich die Kosten für die Herstellung der WLAN-Infrastruktur (Verkabelungsarbeiten, Planungskosten sowie Hardware) auf circa 350.000 Euro bis 400.000 Euro belaufen. Im Nachgang dazu sollen auch die Kosten für die WLAN-Herstellung an der Grundschule Bredenbeck im Rahmen der Sanierung über den Digitalpakt mitfinanziert werden.
Abschließend ist festzuhalten, dass nach Herstellung der Infrastruktur die Mittel aus dem Förderprogramm des Digitalpaktes größtenteils ausgeschöpft sein werden, sodass die im Rahmen der schulischen Medienentwicklungspläne angestrebte technische Ausstattung größtenteils durch Haushaltsmittel der Gemeinde Wennigsen in den kommenden Jahren bestritten werden müssen. Folglich muss die Gemeinde die technischen Standards auch über den regulären Haushalt an den Schulen auf entsprechendem Niveau herstellen und halten. Um diese nach den schulischen Medienentwicklungsplänen zu erreichen und alle Räume gleichzeitig auf einen Stand zu bringen, wird es notwendig sein, die Mittelanmeldungen bei den Ausstattungskosten der Schulen in den nächsten Jahren um ein Vielfaches zu erhöhen, und darüber hinaus auch die personellen Kapazitäten im Bereich der EDV-Abteilung für die Wartung und den Support dieser Gerätschaften sicherzustellen. Genauere Zahlen hierzu werden nach Abschluss der ersten Maßnahmen über den Digitalpakt ermittelt werden können. Bereits jetzt ist absehbar, dass es sich dabei um nicht unerhebliche Positionen im sechsstelligen Bereich handeln wird.