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Maskenpflicht: Essen, Trinken und Rauchen in vielen Bereichen verboten

Barsinghausen.

Die Region Hannover als zuständige Infektionsschutzbehörde hat die Regelungen ihrer Corona-Allgemeinverfügung konkretisiert. Unter anderem sind damit nach Angaben von Ordnungsamtsleiterin Julia Manegold das Essen, Trinken und Rauchen in den Gebieten untersagt, in denen eine Maskenpflicht herrscht.

„Dazu gehören unter anderem die Marktstraße, Teile der Breiten Straße und der Kirchstraße“, beschreibt sie. Das Verbot gelte im unabhängig davon, ob die Menschen sitzen oder stehen. Damit hat die Region jetzt ihre Rechtsauffassung revidiert.

Zugleich appellieren die Ordnungsamtsleiterin und Bürgermeister Marc Lahmann an die Bürger, keine touristischen Ausflüge, auch keine Tagesausflüge zu unternehmen, weil dies laut der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vermieden werden soll. Es gehe angesichts der hohen Infektionszahlen darum, die Ausbreitung des Corona-Virus unter allen Umständen zu verhindern. Verstöße gegen die Verbote werden indessen von der Region Hannover verfolgt und geahndet. „Die Region ist als Infektionsschutzbehörde für den Erlass der Allgemeinverfügung zuständig. Daher fällt auch die Verhängung von Bußgeldern in ihren Bereich“, erklärt Julia Manegold. Die Einhaltung der Regelungen werde durch die Polizei und im Zuge der sogenannten Amtshilfe von der Ordnungsamtsleiterin und ihren Kolleginnen und Kollegen übernommen.