Hannover. Das Weihnachtshochwasser hat an vielen Orten in Niedersachsen für große Schäden gesorgt, zahlreiche Menschen sind dadurch unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten. Das Umweltministerium hatte daher kurzfristig eine Billigkeitsrichtlinie auf den Weg gebracht, um Soforthilfen für Privathaushalte zur Verfügung zu stellen. Damit konnte Hunderten vom Hochwasser betroffener Menschen unbürokratisch geholfen werden..
Bis zum 22. März waren mehr als 1.200 Anträge von Privatpersonen eingegangen, berichtete Umweltminister Christian Meyer heute dem Umweltausschuss des Landtages. Bereits bewilligt sind Soforthilfen von gut 424.000 Euro aus 332 Anträgen. Weitere rund 110 Anträge sind noch zu bewilligen im Umfang von mehr als 105.000 Euro. 494 Anträge wurden (mit Stand heute) abgelehnt oder haben sich anderweitig erledigt. Die mit Abstand meisten Anträge wurden im Landkreis Celle bewilligt. Die Soforthilfe beträgt mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro je Haushalt, wenn ein Gesamtschaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden ist.
„Ich danke den Kommunen für die schnelle Abwicklung und dafür, dass wir so vielen Menschen in einer akuten Notlage helfen konnten und noch helfen werden. Sei es weil sie Möbel ersetzen mussten, dringend notwendige Handwerkerarbeiten zu bezahlen hatten oder kurzfristig in eine andere Unterkunft umziehen mussten“, so Meyer. „Als Land müssen wir die Folgen des Hochwassers gemeinsam bewältigen. Die Soforthilfen dienten und dienen dazu, zunächst einmal die größten Sorgen und Nöte der Menschen zu lindern.“
Nicht inbegriffen bei der Soforthilfe sind etwa Schäden an privaten Gebäuden. Weitere Richtlinien für Hilfen bei Schäden an Gebäuden, an der Infrastruktur oder in der Landwirtschaft sind bereits veröffentlicht oder befinden sich in der Abstimmung. Das Innenministerium hatte die durch das Hochwasser entstandenen Schäden bei Privathaushalten Anfang April mit ca. 12,4 Millionen Euro geschätzt. Zudem sind „landeseigene“ Schäden beim Hochwasserschutz und bei Deichen in Höhe von geschätzten 12 Millionen, im Bereich von Deich- und Unterhaltungsverbänden in Höhe von 11 Millionen und bei kommunalen Hochwasserschutzanlagen von gut 9 Millionen Euro entstanden. Der Landtag hatte am 7. Februar einen Nachtragshaushalt 2024 zum Hochwasser von 111 Millionen Euro beschlossen.
Zudem sind den Deichunterhaltungsverbänden Energiemehrkosten durch Schöpfwerke und Pumpen von rund 3,4 Millionen Euro entstanden. Zusammen mit den Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden an kommunaler Infrastruktur sollen auch diese Kosten aus dem Nachtragshaushalt übernommen werden. Meyer: „Wir werden auch diese Mehrkosten erstatten, damit die Wasser- und Deichverbände nicht auf den enormen Energiekosten durch die Bewältigung des Hochwassers etwa durch den Betrieb der Pump- und Schöpfwerke sitzen bleiben.“