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Meißner: Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit sichern

Gesine Meißner, klimapolitische Sprecherin der FDP im Europäischen Parlament

Region / Europa.

Bis zu 46 Prozent freie Zuteilung, kein sektorübergreifender Korrekturfaktor, Kompensation indirekter Kosten durch die Mitgliedsstaaten, 2,2 Prozent linearer Reduktionsfaktor sowie realistische Benchmarks sind wesentliche Elemente des Kompromisses zwischen Rat und Parlament, der heute vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde.

„Ein ausgewogenes Ergebnis“, urteilt Gesine Meißner, klimapolitische Sprecherin der FDP im Europäischen Parlament. „Über einen wirkungsvollen Emissionshandel erreichen wir Klimaschutz und gewährleisten gleichzeitig die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Industrie. Dass es zu Verschärfungen kommen würde, war abzusehen. Jedoch haben wir einen Kompromiss, mit dem man leben kann.“ Zum Schutz vor sogenanntem „Carbon Leakage“ sollen in der vierten Handelsperiode, also 2021 bis 2030, 43 Prozent der Zertifikate frei zugeteilt werden, wenn ein Sektor von einem solchen Risiko betroffen ist. Um zu vermeiden, dass die Gesamtmenge der Zertifikate bei Knappheit verringert wird („sektorübergreifender Korrekturfaktor“), kann die Menge der freien Zertifikate um bis zu drei Prozent erhöht werden. Das Parlament forderte ursprünglich fünf Prozent. Hierzu Meißner: „Die europäische Industrie steht im globalen Wettbewerb. Auch Klimaschutz muss weltweit unterstützt werden. Mit gutem Beispiel vorangehen ist richtig, aber wenn Europa zu weit voranschreitet, wird der Wettbewerb verzerrt. Industrielle Wertschöpfung findet dann dort statt, wo Regeln laxer und Kosten niedriger sind. Dem Klima hilft das gar nichts. Industrie schafft Arbeitsplätze und sorgt für Wohlstand in Europa. Deshalb ist es wichtig, deren Erfordernisse zu berücksichtigen“, urteilt Meißner.

Welche dieser Sektoren freie Zuteilung erhalten, wird unter Bezugnahme der Handels- und Emissionsintensität ermittelt. Weiterhin besteht die Möglichkeit der qualitativen Bewertung. Indirekte CO2-Kosten, die durch den Einkauf von beispielsweise Strom entstehen, da hier die CO2-Kosten auf den Verbraucher umgelegt werden, können durch die Mitgliedsstaaten weiterhin im Rahmen der Beihilfe-Richtlinien kompensiert werden. So sollen energieintensive Energien nicht doppelt belastet werden.

Enttäuscht zeigt sich Meißner über das Fehlen einer Sonderregulierung zu Gasen, die bei bestimmten Produktionsprozessen als Abfallprodukt entstehen und zur Energiegewinnung genutzt werden können, sogenannte Kuppelgase. „Energiegewinnung aus Kuppelgasen ist im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Das soll gefördert werden – nicht bestraft. Daher dürfen solche Anlagen nicht als Energieerzeuger gelten und sollten auch keine Zertifikate kaufen müssen.“

Das Plenum des Parlaments wird den Kompromisstext voraussichtlich Ende Februar verabschieden.