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Montag wurde ein 23-jähriger algerischer Staatsangehöriger am Flughafen durch die Bundespolizei ermittelt und festgenommen.
Gegen den Betroffenen bestanden gleich mehrere Fahndungsnotierungen. 2018 wegen besonders schwerem Fall des Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, erfolgte die Aussetzung der Strafe zu Bewährung mit einer dreijährigen Bewährungszeit.
Nach erneuter Straffälligkeit und Verurteilung wegen versuchtem gemeinschaftlichem Diebstahl und Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (Geldstrafe in Höhe von 300 Euro beziehungsweise 100- tägiger Ersatzfreiheitsstrafe) kommt nunmehr der Widerruf der Strafaussetzung in Betracht.
Ferner ist er der zweifachen gefährlichen Körperverletzung sowie der Beleidung, Bedrohung sowie Nötigung verdächtig.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erfolgte die Überstellung an die zuständigen Justizbehörden.