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Neue Regelung für Rathausparkplatz

In den hinteren Reihen des Rathausparkplatzes dürfen ab dem 1. August nur noch Mitarbeiter der Verwaltung parken. Besucherregelung: Die Kurzzeitparkplätze in den vorderen Reihen stehen weiter wie gewohnt für Besucherinnen und Besucher des Rathauses zur Verfügung. Quelle: Stadt Garbsen.

Garbsen. Der Parkplatz am Rathaus wird in den hinteren Reihen zum Mitarbeiterparkplatz. Ab dem 1. August sind nur noch die ersten beiden Reihen öffentlicher Parkbereich. Die weiteren Reihen können dann montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr nur noch mit entsprechender Parkberechtigung genutzt werden..

Seit mehreren Monaten nimmt die Frequentierung der Fläche zu, die von Beginn an zum Rathaus gehört und für den Zweck angelegt wurde, dass dort Rathausmitarbeiter parken. Die Veränderungen an Parkmöglichkeiten in der Umgebung haben dazu geführt, dass immer mehr Mitarbeiter umliegender Firmen den Rathausparkplatz nutzen, sodass für die Verwaltung kaum noch Platz auf der eigenen Fläche bleibt.

Auf die Rathausbesucherinnen und -besucher hat die Neuregelung keinen Einfluss: Sie können weiter auf der Fläche parken – und zwar auf den Kurzzeitparkplätzen in den vorderen Reihen. Auch die Schotterfläche hinter dem Rathaus kann weiterhin zum Parken genutzt werden.