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Neue Verordnung des Landes Niedersachsen

Springe.

Die Stadt Springe weist darauf hin, dass nach der neuen Verordnung des Landes Niedersachsen (vom 3. April 2020), in Absprache mit der Region, Folgendes gilt:

Es wurde festgestellt, dass einige Unternehmen die Möglichkeiten eröffnen, Waren fernmündlich zu bestellen und dann vor Ort abzuholen. Diese Praxis ist unter folgenden Voraussetzungen weiter zulässig:

§  Die Ware wird auĂźerhalb der eigentlichen Geschäftsräume zur Abholung bereitgestellt, zum Beispiel in einer gesonderten Abholeinrichtung.

§  Diese Abholeinrichtung ermöglicht eine Ăśbergabe an den Kunden beziehungsweise an die Kundin. Diese soll kontaktfrei verlaufen. In jedem Fall darf hierbei der Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen dem Kunden / der Kundin und dem Verkaufspersonal nicht unterschritten werden.

§  Durchschnittlich darf sich nur eine Person auf 10 Quadratmetern aufhalten.

§  Uhrzeit und Ort der Abholung werden vorher zwischen dem Kunden/der Kundin und dem Unternehmen vereinbart.

§  Es dĂĽrfen sich keine Ansammlungen – insbesondere keine Warteschlangen – bilden.