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Oberverwaltungsgericht billigt Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für Viertklässler

Region.

Der Präsenzunterricht für die Viertklässlerinnen und Viertklässler in Niedersachsen kann wie geplant am kommenden Montag stattfinden. Das geht aus einem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom heutigen Nachmittag hervor.

Das Gericht argumentiert unter anderem, das schrittweise und jahrgangsabgestufte Vorgehen bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebes erfolge nach sachbezogenen Kriterien und sei wichtig, um den Bildungseinrichtungen ausreichend Zeit für die Umsetzung und gegebenenfalls Anpassung ihrer Konzepte zu geben. Zudem sei über den Niedersächsischen Rahmenhygieneplan Corona Schule Vorsorge getroffen worden, um den Schulbetrieb im Einklang mit dem Infektionsschutz und Hygienevorschriften aufzunehmen. Auch betonen die Lüneburger Richter die Bedeutung der Schule für die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler, die sich nicht an der Notenvergabe erschöpfe, sondern insbesondere durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bestehe.

Niedersachsens Kultusminister Tonne dazu: „Ich freue mich für die rund 70.000 Viertklässlerinnen und Viertklässler, die am Montag wieder in die Schule können. Es ist wichtiger Schritt für die Kinder, wieder in die Schule zu gehen und sich gemeinsam mit ihren Klassenkameradinnen und Klassenkameraden und den Lehrkräften behutsam in einem neuen Schultag einzufinden. Die Lehrkräfte und Schulleitungen werden wir weiterhin bestmöglich dabei unterstützen, für ihre Schülerinnen und Schüler da zu sein.

Der heutige Beschluss des OVG macht deutlich, dass schrittweise Öffnungen der richtige Weg sind. So lassen sich der Gesundheits- und Infektionsschutz mit der Umsetzung des Bildungsauftrages miteinander in Einklang bringen. An diesem schrittweisen Vorgehen werden wir festhalten mit dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern bis zum Sommer den Schulbesuch zu ermöglichen.“