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Ortsrat Bennigsen berät heute über wichtige Verkehrsthemen und Lärmschutzmaßnahmen

Foto: Altes Bahnhofsgebäude in Bennigsen. Lärmschutzwände wegen des Bahnverkehrs sind heute Abend ein Thema auf der Bennigser Ortsratssitzung.

Bennigsen .

Der Ortsrat Bennigsen trifft sich heute um 19 Uhr zu seiner letzten Sitzung im Mehrzweckraum der Grundschule. Themen sind die Lärmschutzwände der Deutschen Bahn, die Schulwegsicherung, Tempo 30 für die Ortsdurchfahrt und es geht um Straßenunterhaltungsmaßnahmen. Im nicht-öffentlichen Teil entscheidet der Ortsrat außerdem über die Vergabe seiner Mittel.  

In Bennigsen will die Deutsche Bahn beidseits der Bahnstrecke aufgrund der Lärmbelästigung Lärmschutzwände erreichten. Auf der Ausschusssitzung wird vorgestellt, wie der Aufbau der Lärmschutzwand vorgesehen ist. Die Stadtverwaltung empfiehlt der Lärmschutzmaßnahme zuzustimmen, um in der Nähe der Bahntrasse ein gesundes Wohnen zu schaffen und auch die Siedlungsentwicklung in diesen Bereichen zu ermöglichen.

Folgt der Ortsrat dem Antrag der SPD, dann wird die Verwaltung untersuchen, ob an der Kreuzung Hauptstraße /Gestorfer /Lüderser Straße Zebrastreifen errichtet werden können und zwar über die Hauptstraße westlich der Kreuzung und über die Lüderser Straße. Sollte das nicht machbar sein, sei laut SPD zu klären, ob der Umbau der Kreuzung mit Verkehrsinseln möglich sei, für den Fall, dass eine Verkehrsampel für die ganze Kreuzung vom Land weiterhin abgelehnt werde. Die SPD begründet die Dringlichkeit ihres Antrages mit der starken Verkehrsbelastung für Schüler.

Die CDU-Fraktion im Ortsrat Bennigsen wiederum fordert Tempo 30 im Zuge der Straße Osterland vom Ortseingang aus Richtung Steinkrug bis zum Bahnübergang. Die vorhandenen Spurrinnen in der Straße stellten eine nicht hinnehmbare Verkehrsgefährdung dar. Weiterhin könne dadurch die Lärmbelästigung bis zur Reparatur der Straße vermindert werden.

Dazu passt dann auch der zweite Antrag der CDU, nämlich "den Straßenbaulastträger" im selben Bereich "dringend einer ausgezeichneten Unterhaltungsmaßnahme zu unterziehen."