Wennigsen.
Der Richter des Amtsgerichts Wennigsen hat sein Urteil gefällt. Nach einem langen Verhandlungstag konnte Richter Bömer nun das Urteil verkünden. Die Verteidigung forderte zu Prozessbeginn noch eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung. Dieser Aufforderung folgte das Gericht nicht.
Der Angeklagte Kai W. wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihm wird der Kindesmissbrauch in sechs Fällen zur Last gelegt. Betroffen sind vier Kinder. Ein Kind wurde drei Mal von Kai W. belästigt, drei Kinder je ein Mal. Am Morgen bei der Urteilsverkündung war noch von neun Fällen in der Anklage die Rede. In zwei Fällen konnten die Namen der Kinder und Eltern nicht ermittelt werden, daher mussten diese Fälle eingestellt werden. Zusätzlich konnte dem Angeklagten der Besitz von Kinderpornografischen Inhalten nachgewiesen werden.
All das zusammen machte eine Bewährungsstrafe unmöglich. „Eine Bewährung war bei der Anzahl der Missbrauchsfälle, plus der Kinderpornografie, nicht drin. Am Ende kamen wir auf 2 Jahre und drei Monate, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können“, erklärte Richter Roland Bömer gegenüber con-nect.de.
Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Noch kann der Verurteilte Kai W. Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Daher muss Kai W. die Gefängnisstrafe noch nicht antreten.